Überschrift
des Gesamtartikels (muss keinen
direkten Bezug zum Bebauungsplan haben)
Erscheinungsdatum im DK / EK
Auszüge aus dem Artikel, den
Bebauungsplan Ortskern betreffend |
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zum Original- Artikel |
Landschaftsplan für Böhmfeld nimmt Gestalt an
Zwei Pläne stellen Weichen für die dörfliche Zukunft Böhmfelds
Landschaftsplan und Bebauungsplan "Innenbereich": Architekten machen Umsetzungsvorschläge
DK 18.06.97 (sdr)
Während der Landschaftsplan für den dörflichen Außenbereich zuständig ist,
befasst sich der von der Architektengruppe 4 (Ingolstadt) erstellte Bebauungsplan "Innenbereich" mit dem Dorfkern und den westlichen Siedlungsgebieten. Laut den Architekten Dieter Lüling und und Matthias Fröhse bestehe seine Aufgabe darin, das gewachsene, ursprüngliche Gesicht des Ortes für die Zukunft zu bewahren und die durchaus zulässigen Bautätigkeiten in dorfbildverträgliche Bahnen zu lenken. Im Ortskern sollen die ländlichen Gehöfte, auch wenn sie nicht mehr der Landwirtschaft dienen, ihr typisches Erscheinungsbild behalten. Folglich soll bzw. darf nach einem Abbruch ein neues Gebäude wieder an der gleichen Stelle errichtet werden, ohne Einhaltung von aktuellen Abstandsvorschriften. Der Neubau sollte jedoch dem Gebäudebestand der Umgebung in Form und Größe angepaßt werden. Desgleichen sind Freiflächen innerhalb der Privatgrundstücke offen zu halten und vorgegebene Baulinien einzuhalten. Größere Grünflächen mit zum Teil wertvollen Streuobstbeständen im alten Dorf seien nach Aussage der Architekten ein Positivum für den Ort und sollten deshalb nicht nur Bebauung herangezogen werden, vielmehr seien sie wie Außenbereiche zu behandeln.
Um Missverständnisse und unnötige Konflikte zu vermeiden, wird Bürgermeister Alfred Ostermeier den Vorentwurf der Architekten zunächst eingehend mit dem Gemeinderat besprechen und dann in einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung den Grundstückseigentümern erläutern. Diese haben dann Gelegenheit, ihre Vorstellungen einzubringen.
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Ostermeier: Viele Schultern sollen Agenda 21 tragen!
Dorfseminar in Plankstetten - Vorentwurf Bebauungsplan "Dorfkern"
EK und DK 20.09.97 (sdr)
Weiterhin befassten sich die Gemeinderäte mit dem Vorentwurf zum Bebauungsplan
"Ortskern", den die Architektengruppe 4 (Ingolstadt) erarbeitet hatte. Die Verbesserung und der Erhalt der ländlichen Strukturen und des überlieferten Ortsbildes für nachfolgende Generationen sind die Hauptanliegen, die Bürgermeister und Gemeinderäte zur Aufstellung dieses Plans bewogen. Vorgaben von Baulinien und Baugrenzen und Vorschläge für Gebäude- und Grundstücksgestaltung, Bauweise und Gebäude-Nutzungsmöglichkeiten werden zunächst im Gemeindegremium geprüft, besprochen und überarbeitet. Sodann wolle man sich zusammen mit den zuständigen Experten und den betroffenen Haus- und Grundstückseigentümer im alten Dorf der Beratung zuwenden. Eine starre Konstruktion werde der Bebauungsplan "Innenbereich" letztendlich nicht sein, so Ostermeier, zulässige Spielräume in Härtefällen sollten jedoch das Grundkonzept nicht verwischen.
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Böhmfelds Bebauungsplan "Ortskern" eröffnet für Bürger zusätzliche Möglichkeiten
Gemeindearchiv soll Gestalt annehmen - Ehrungsrichtlinien beschlossen
EK und DK 04.10.97 (sdr)
Eine weitere Stufe erklomm der Bebauungsplan "Ortskern" in der letzten Sitzung des Gemeinderates in Böhmfeld: Dieter Lüling und Matthias Föhse von der Architektengruppe 4 (Ingolstadt), die "Schöpfer" des Plans, stellten sich den Fragen und Vorschlägen des Gemeindegremiums, die sich aufgrund des unlängst vorgelegten und von den Räten gesichteten Vorentwurfs ergeben hatten. Dabei kristallisierte sich der Grundtenor dieses Planvorhabens heraus: Der Bebauungsplan "Ortskern" dient nicht nur der Bewahrung überlieferter Güter und Werte des Dorfes, sondern eröffnet auch den Haus- und Grundstücksbesitzern zusätzliche Möglichkeiten. So können zum Beispiel die Grundstücke durch zulässige oder sogar vorgeschriebene Grenzbebauung und
Dachgeschossausbau optimal genutzt und bestehende landwirtschaftliche Gebäude anderen Nutzungsmöglichkeiten zugeführt werden. Gestalterische Vorschläge helfen den Bauherren bei Um- und Neubauten, privat- und gleichzeitig dorfverträgliche Entscheidungen zu finden. "Böhmfeld soll nicht museal erhalten bzw. konserviert werden, sondern ein lebendiger, moderner Ort mit Dorfcharakter und einem unverwechselbaren Gesicht, das weit über die Jahrtausendgrenze hinaus erkennbar ist, sein und bleiben", brachte dies Bürgermeister Alfred Ostermeier auf den Punkt.
Zum für Laien besseren Verständnis der Architekten-Ideen sollen dem schriftlich
gefassten Vorentwurf zeichnerische Darstellungen hinzugefügt werden. Sobald sich der Gemeinderat mit den Planern auf eine gemeinsame Fassung des Bebauungsplans geeinigt hat, wird die vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt. Dann haben die Bürger ausreichend Gelegenheit, Kritik und Vorschläge vorzubringen.
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"Im Böhmfelder Ortskern sollen neue Häuser nicht aus der Reihe tanzen"
Architekt Dieter Lüling stellte textlichen Bestandteil des Bebauungsplans "Ortskern" vor - Ostermeier: "Weiterer Schritt Bürgeranhörung und -beteiligung"
DK, 14.12.98 (sdr)
Erneut beherrschte der Tagesordnungspunkt "Bebauungsplan Ortskern" die Sitzung des Böhmfelder Gemeinderates. Während in der vorletzten Zusammenkunft die zeichnerische Darstellung des Vorentwurfes im Vordergrund stand, lag das Augenmerk diesmal auf den textlichen Festsetzungen. "Gesamtziel ist es nicht, den Dorfkern zu rekonstruieren wie er einmal war, wir wollen aber seine Fortentwicklung in Zusammenarbeit mit den Bewohnern bewußt steuern, ohne in bestehende Eigentums- und Baurechte einzugreifen", stellte Bürgermeister Alfred Ostermeier an den Beginn der zeitaufwendigen Ausführungen.
"Was darf sein und was sollte nicht sein?" Als einer der Urheber des Bebauungsplan-Vorentwurfs "Ortskern" erläuterte Architekt Dieter Lüling von der Architektengruppe 4 (Ingolstadt) seine Ideen zu den Festsetzungen und Hinweisen, die im Wandel der Zeit den dörflichen Charakter Böhmfelds bewahren sollen. Um eine gewisse Kontrolle zu behalten,
müssten Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gewährleistet sein, betonte er.
Wie bisher genutzt werden soll der Ortskern als Dorf- bzw. allgemeines Wohngebiet mit landwirtschaftlichen Betrieben, Ladengeschäften, einer ländlichen Gastronomie und nicht störendem Gewerbe. Um einer übermäßig verdichteten Bebauung vorzubeugen, werden die höchstzulässige Zahl von Wohneinheiten und die Mindestgrundstücksgrößen geregelt Ob und in welchem Maß die Höhe der zukünftigen Stockhäuser, ihre Dachneigung und -überstände variieren dürften, um Gleichförmigkeit aber auch Unstetigkeit zu vermeiden, müsse noch überlegt werden, meinten die Gemeinderäte. Frei stehe die Umfunktionierung von landwirtschaftlichen Gebäudlichkeiten zu Wohnzwecken, jedoch innerhalb der festgelegten Grundflächen- und
Geschossflächenzahl. Übertriebener, auffälliger Firlefanz, ob bei baulichen Details oder beim Außenputz, ist im Ortskern unerwünscht: "Die Häuser sollen nicht aus der Reihe tanzen!" Wert gelegt wird vielmehr auf harmonische, ruhige Baukörper ohne farblich kontrastierende Sockel, die sich in die natürlichen Geländeformationen einfügen. Ein Minimum an versiegelten Flächen, die Schaffung von Versickerungs- bzw. Nutzungsmöglichkeiten des unbelasteten Oberflächenwassers, vermehrte Fassadenbegrünungen, bei Neuanpflanzungen die Bevorzugung heimischer Arten und die Schonung vorhandener Vegetationsflächen bringen positive Effekte für Bewohner und Umwelt.
Nach einer weiteren Überarbeitung der planerischen und textlichen Fassung des Planvorentwurfs werde der Schritt in die Bürgerbeteiligung nebst Einzelgesprächsangebot erfolgen, kündigte Bürgermeister Ostermeier an.
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Böhmfelder Gemeinderäte grübeln über Farben für den Kotterhof
"Sanierung ist voll im Zeitplan" / Photovoltaikanlage bleibt auf Ausstattungsliste
DK, 21.07.00 (sdr)
Bebauungsplan "Ortskern" unter Dach und Fach
Zweites großes Sitzungsthema waren der Aufstellungsbeschluss sowie die Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 7 "Ortskern West" und Nr. 8 "Ortskern Süd-Ost".
Da Bürgermeister Ostermeier gemäß Artikel 36 und 49 der Gemeindeordnung persönlich beteiligt ist, übernahm mit Billigung des Gemeinderates seine Stellvertreterin Seraphina Regensburger den Vorsitz für den Planbereich Nr. 7 "Ortskern West".
Anstelle von Ostermeier und Regensburger, die im Planbereich Nr. 8 "Ortskern Süd-Ost" selbst beteiligt sind, betraute das Gemeindegremium Gemeinderat Michael Bauer mit dem Vorsitz für diesen Bereich.
Die Veränderungssperre für die Planbereiche Nr. 7 "Ortskern West" und Nr. 8 "Ortskern Süd-Ost" ist bis 10. 8. 2001gültig; sie tritt spätestens außer Kraft, sobald der aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich wird.
Für beide Planbereiche waren jeweils sieben beratungs- und beschlussfähige Bürgervertreter anwesend; sie sprachen sich einmütig für die Planaufstellung und die Veränderungssperre aus. Ausgeschlossen von Beratung und Beschluss waren wegen persönlicher Beteiligung nach Artikel 49 der Gemeindeordnung jeweils fünf Ratsmitglieder.
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Gemeinde Böhmfeld praktisch schuldenfrei und mit dickem Rücklagenpolster
Kotterhofsanierung voll im Zeitplan / Kotterhofnutzung Thema bei Bürgerversammlung und Seminar
DK, 04.11.00 (sdr)
Ortskernplan wieder in Bearbeitung
Entschlossenheit und Vorsicht zugleich zeigten die Gemeinderäte - Bürgermeister Ostermeier hat aufgrund persönlicher Beteiligung kein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht - hinsichtlich der im Raume stehenden Bebauungspläne "Ortskern West" und "Ortskern Südost": Entschlossenheit insofern, als man den Charakter eines Dorfes auch bei der künftigen Bebauung durch Vorschriften bewahren will. Vorsicht deshalb, weil man - unter Berücksichtigung des bestehenden Baurechtes, der erhaltenswerten Grünflächen mit Außenbereichscharakter, der recht unterschiedlichen Grundstückszuschnitte und der vorgesehenen
Geschossflächenzahlen - den Grundstücksbesitzern gewisse Freiräume eröffnen möchte, die aber wiederum nicht zu Lasten der Allgemeinheit und des Dorfbildes gehen sollten. Man überlegt momentan, ob die in den bisherigen Planentwürfen bei überlangen Grundstücken eingezeichneten rückwärtigen Baugrenzen in circa 40 Metern Tiefe beibehalten werden sollen oder nicht. Zunächst soll in Zusammenarbeit mit der VG Eitensheim anhand von Rechenbeispielen mit den
Geschossflächenzahlen überprüft werden, ob ein einfacher Bebauungsplan ohne Festlegung einer rückwärtigen Baugrenze genügt, um eine übermäßige Verdichtung zu verhindern.
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Sechs alternative Standorte für Handy-Sendeanlage sind gefunden
Vorschläge der Gemeinde werden DeTeMobil zur Prüfung vorgelegt
DK 07.05.01 (sdr)
Der Zwischenbericht über die Bebauungspläne "Ortskern West" und "Ortskern Südost" von zweiter Bürgermeisterin Seraphina Regensburger und Gemeinderat Michael Bauer ergab, dass man die Außenbereiche im Innenbereich nicht antasten, das heißt, nicht zur Bebauung freigeben möchte. Eine Festlegung durch das Landratsamt Eichstätt über die Grenzen des bebaubaren Innenbereichs sei wichtig und werde forciert, war der übereinstimmende Tenor. Bestehen bleiben solle auch - wo sie vorherrscht - die giebelständige Bauweise an den Straßenseiten. Lob gab es für das Einfühlungsvermögen und die Ortskunde des Planerstellers, Ingenieur Dietmar Lüling.
Bürgermeister Ostermeier, der, wie einige Gemeinderäte ebenfalls, aus Befangenheitsgründen bei beiden Planbereichen nicht mitwirken kann, riet den Gremien, bald Einigkeit zu allen Punkten der Planentwürfe herbeizuführen, damit nach der Beteiligung öffentlicher Belange und der Bürger die Planreife noch vor Ablauf der Veränderungssperre erzielt werden könne.
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Landratbesuch: Gemeindliche Belange ernteten Wohlwollen und Anerkennung
Abordnung der Gemeinde überhäufte Dr. Xaver Bittl mit vielen Wünschen
DK 15.05.01 (sdr)
Dr. Bittl begrüßt Ortskernpläne
"Für und nicht gegen die Leute sind die Bebauungspläne "Ortskern West" und "Ortskern
Südost", betonte Ostermeier.
Man wolle der Verstädterung vorbeugen und die charakteristischen Grünbereiche in der Ortschaft sowie das Gesicht der Dorfstraßen mit giebelständiger Bauweise erhalten. Bis zum Ablauf der Veränderungssperre im kommenden August solle die Planreife erreicht sein.
Weil der Bürgermeister wegen Befangenheit gemäß Artikel 49 der Gemeindeordnung dabei nicht mitwirken kann, ersuchten die Gemeinderäte Michael Bauer und Seraphina Regensburger um rechtliche Absicherung hinsichtlich der Bebaubarkeit der recht unterschiedlichen Grundstücke im alten Dorf. Es dürfe nicht möglich sein, Gemeinde und Landratsamt gegeneinander auszuspielen.
Landrat Dr. Bittl begrüßte die Erstellung der Ortskernbebauungspläne und sagte dem Gremium seine "volle Unterstützung für den Erhalt der Außenbereiche im Innenbereich" zu: "Die Gemeinde hat das Planungsrecht. Dort wo jetzt kein Baurecht besteht und auch künftig nicht gebaut werden soll, wird auch die Baubehörde des Landkreises keine andere Meinung vertreten." Grundbesitzer liebäugelten zwar oftmals mit "maximaler Verwertung" ihrer Grundstücke, bedächten dabei aber nicht, dass dadurch das Dorfbild verloren gehe. Dr. Bittl plädierte für ein "gemischtes Dorf mit Kleingewerbe", wie es auch die Böhmfelder Ortskernbebauungspläne vorsehen.
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Durchsetzung der Bebauungspläne "Ortskern" stellt Gemeinderäte vor harte Zerreißprobe
Beschallungsprobleme und unsachlicher Widerstand machten die frühzeitige Unterrichtung der Bürger zum Fiasko / Planentwürfe werden nun vier Wochen lang zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt
DK 17.10.01
( ges.
Artikel hier )
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