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HAUSORDNUNG FÜR DEN JUGENDTREFF
85113 Böhmfeld, Hauptstraße 11
Alle Besucher des Jugendtreffs sind verpflichtet, folgende Hausordnung
einzuhalten:
I. DER JUGENDTREFF ALS GEMEINDLICHE EINRICHTUNG
- Der Jugendtreff ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit der
Gemeinde Böhmfeld mit dem Ziel, Böhmfelder Jugendlichen im Altern von 13
bis 17 Jahren einen Begegnungsort zur Verfügung zu stellen, an dem sie
ihre Freizeit sinnvoll und möglichst selbstverantwortlich gestalten
können.
- Gemeindlicher Ansprechpartner ist der Jugendbeauftragte.
II. LEITUNG DES JUGENDTREFFS
- Die verantwortliche Gesamtleitung des Jugendtreffs liegt bei dem von
der Gemeinde beauftragten Jugendtreffbetreuer. Er übt das Hausrecht und
die Schlüsselgewalt aus. Seinen Anweisungen haben die Besucher Folge zu
leisten.
- Zur Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet der Jugendtreffbetreuer
vertrauensvoll mit den Jugendlichen und den gewählten Jugendtreffräten
zusammen.
- Der Jugendtreffbetreuer unterstützt nach eigenem Ermessen die
Jugendtreffräte beim Betrieb während der Öffnungszeiten. Er sorgt
insbesondere für die Einhaltung der Hausordnung.
III. MITWIRKUNG DER JUGENDLICHEN
- Der Jugendtreffrat besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren
Jugendlichen. Er wird auf der jährlich einmal stattfindenden
Vollversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt.
- Der Jugendtreffrat vertritt die Interessen der Jugendlichen
gegenüber dem Jugendtreffbetreuer und der Gemeinde.
- Die fünf Jugendtreffräte erhalten je einen Schlüssel für den
Jugendtreff. Sie dürfen die Schlüssel nicht an andere Personen
weitergeben.
- Während der Öffnungszeiten müssen mindestens zwei Jugendtreffräte
anwesend sein. Sie üben die Schlüsselgewalt aus, sorgen für die
Einhaltung der Hausordnung und sind insofern weisungsbefugt. Sie sind
für das rechtzeitige Auf- und Zusperren, den Getränkeausschank und die
Kasse verantwortlich.
- Im gegenseitigen Einvernehmen erfüllen der Jugendtreffrat und der
Jugendtreffbetreuer die Aufgaben,
- die Preise im Jugendtreff festzulegen und
- einen Einnahme-Überschuss ausschließlich für Zwecke des Jugendtreffs
zu
verwenden.
IV. ÖFFNUNGSZEITEN
- Die Öffnungszeiten werden vom Bürgermeister festgelegt.
Jugendtreffbetreuer und Jugendtreffrat haben ein Vorschlagsrecht.
- Der Jugendtreff ist maximal 10 Stunden pro Woche und
längstens bis 22 Uhr geöffnet.
Die Öffnungszeiten können saisonal unterschiedlich sein. Sh. jeweils
Jugendtreff-Startseite.
V. BETRIEB
- Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil dieser Hausordnung; es hängt
im Jugendtreff öffentlich aus.
- Drogen sind im Jugendtreff tabu. Verstöße werden angezeigt.
- Das Rauchen ist im Jugendtreff selbst untersagt ausgenommen samstags
von 22 – 24 Uhr.
- Außer Bier dürfen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden.
Das Mitbringen von Getränken ist verboten. An angetrunkene Jugendliche
darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.
- Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art in den Jugendtreff ist
verboten.
- Die Sauberkeit des Jugendtreffs ist durch folgende Maßnahmen zu
gewährleisten:
6.1 |
Nach jeder Öffnung besenrein säubern |
6.2 |
Verunreinigungen unverzüglich beseitigen |
6.3 |
Sachbeschädigungen umgehend dem Jugendtreffbetreuer melden
und soweit möglich sofort beheben |
6.4 |
Das Umfeld um das Gebäude Hauptstraße 11, z.B. um den
Dorfbrunnen sauber halten |
6.5 |
Einmal wöchentlich nach Reinigungsplan Jugendtreff gründlich
reinigen
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- Der Lärm ist auf folgende Weise auf ein erträgliches Maß zu
reduzieren:
7.1 |
Angemessene Lautstärke während der Öffnungszeiten |
7.2 |
Kein lärmendes Verhalten im Umfeld vor Öffnung und nach
Schließung des Jugendtreffs |
7.3 |
Höfliches Verhalten gegenüber den Nachbarn des Jugendtreffs |
7.4 |
Nach Möglichkeit zu Fuß zum Jugendtreff gehen oder mit dem
Fahrrad fahren |
7.5 |
Gemeinsamer Belegungsplan aller Nutzer des Gebäudes Hauptstraße
11 (Jugendtreff, Rotkreuz Bereitschaft, Freiwillige Feuerwehr), der
die Belegungszeiten entzerr
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- Die Bushaltestelle vor dem Gebäude ist entsprechend der
Straßenverkehrsordnung freizuhalten. Plätze für Fahrräder und Mopeds
befinden sich vor dem Gebäude. Zwei Parkplätze für PKWs befinden sich
gegenüber dem Jugendtreff vor dem Gebäude Hauptstraße 12.
VI. HAFTUNG
- Für Schäden, die aus dem Betrieb und der Nutzung des Jugendtreffs
entstehen, übernimmt die Gemeinde Böhmfeld nur dann Haftung, wenn ein
Verschulden durch die von ihr beauftragten Personen vorliegt.
- Für Personen- und Sachschäden, die den Besuchern des Jugendtreffs
von dritten Personen zugefügt werden, sowie für die Beschädigung oder
das Abhandenkommen von mitgebrachten Gegenständen haftet die Gemeinde
Böhmfeld nicht.
Die Hausordnung liegt im Jugendtreff aus, so dass jeder Besucher sie
einsehen kann.
Die Hausordnung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 26.11.2002
beschlossen.
Böhmfeld, 28.11.2002
Absatz IV. aktualisiert Mai 2004
Alfred Ostermeier
1. Bürgermeister
Wir erkennen die vorstehende Hausordnung an und verpflichten uns,
gewissenhaft für ihre Einhaltung zu sorgen.
Böhmfeld, 04.12.2002
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