Böhmfeld online:

Der Böhmfelder Jugendtreff

Die Organisation und die Hausordnung

 


 

 

HAUSORDNUNG FÜR DEN JUGENDTREFF

85113 Böhmfeld, Hauptstraße 11

Alle Besucher des Jugendtreffs sind verpflichtet, folgende Hausordnung einzuhalten:

I. DER JUGENDTREFF ALS GEMEINDLICHE EINRICHTUNG

  1. Der Jugendtreff ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit der Gemeinde Böhmfeld mit dem Ziel, Böhmfelder Jugendlichen im Altern von 13 bis 17 Jahren einen Begegnungsort zur Verfügung zu stellen, an dem sie ihre Freizeit sinnvoll und möglichst selbstverantwortlich gestalten können.
     
  2. Gemeindlicher Ansprechpartner ist der Jugendbeauftragte.

II. LEITUNG DES JUGENDTREFFS

  1. Die verantwortliche Gesamtleitung des Jugendtreffs liegt bei dem von der Gemeinde beauftragten Jugendtreffbetreuer. Er übt das Hausrecht und die Schlüsselgewalt aus. Seinen Anweisungen haben die Besucher Folge zu leisten.
     
  2. Zur Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet der Jugendtreffbetreuer vertrauensvoll mit den Jugendlichen und den gewählten Jugendtreffräten zusammen.
     
  3. Der Jugendtreffbetreuer unterstützt nach eigenem Ermessen die Jugendtreffräte beim Betrieb während der Öffnungszeiten. Er sorgt insbesondere für die Einhaltung der Hausordnung.

III. MITWIRKUNG DER JUGENDLICHEN

  1. Der Jugendtreffrat besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Jugendlichen. Er wird auf der jährlich einmal stattfindenden Vollversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt.
     
  2. Der Jugendtreffrat vertritt die Interessen der Jugendlichen gegenüber dem Jugendtreffbetreuer und der Gemeinde.
     
  3. Die fünf Jugendtreffräte erhalten je einen Schlüssel für den Jugendtreff. Sie dürfen die Schlüssel nicht an andere Personen weitergeben.
     
  4. Während der Öffnungszeiten müssen mindestens zwei Jugendtreffräte anwesend sein. Sie üben die Schlüsselgewalt aus, sorgen für die Einhaltung der Hausordnung und sind insofern weisungsbefugt. Sie sind für das rechtzeitige Auf- und Zusperren, den Getränkeausschank und die Kasse verantwortlich.
     
  5. Im gegenseitigen Einvernehmen erfüllen der Jugendtreffrat und der Jugendtreffbetreuer die Aufgaben,
    - die Preise im Jugendtreff festzulegen und
    - einen Einnahme-Überschuss ausschließlich für Zwecke des Jugendtreffs zu
    verwenden.

IV. ÖFFNUNGSZEITEN

  1. Die Öffnungszeiten werden vom Bürgermeister festgelegt. Jugendtreffbetreuer und Jugendtreffrat haben ein Vorschlagsrecht.
     
  2. Der Jugendtreff ist maximal 10 Stunden pro Woche und längstens bis 22 Uhr geöffnet.

    Die Öffnungszeiten können saisonal unterschiedlich sein. Sh. jeweils Jugendtreff-Startseite.
     

V. BETRIEB

  1. Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil dieser Hausordnung; es hängt im Jugendtreff öffentlich aus.
     
  2. Drogen sind im Jugendtreff tabu. Verstöße werden angezeigt.
     
  3. Das Rauchen ist im Jugendtreff selbst untersagt ausgenommen samstags von 22 – 24 Uhr.
     
  4. Außer Bier dürfen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden. Das Mitbringen von Getränken ist verboten. An angetrunkene Jugendliche darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.
     
  5. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art in den Jugendtreff ist verboten.
     
  6. Die Sauberkeit des Jugendtreffs ist durch folgende Maßnahmen zu gewährleisten:
     
    6.1 Nach jeder Öffnung besenrein säubern
    6.2 Verunreinigungen unverzüglich beseitigen
    6.3 Sachbeschädigungen umgehend dem Jugendtreffbetreuer melden
    und soweit möglich sofort beheben
    6.4 Das Umfeld um das Gebäude Hauptstraße 11, z.B. um den Dorfbrunnen sauber halten
    6.5 Einmal wöchentlich nach Reinigungsplan Jugendtreff gründlich reinigen
     
  7. Der Lärm ist auf folgende Weise auf ein erträgliches Maß zu reduzieren:
     
    7.1 Angemessene Lautstärke während der Öffnungszeiten
    7.2 Kein lärmendes Verhalten im Umfeld vor Öffnung und nach Schließung des Jugendtreffs
    7.3 Höfliches Verhalten gegenüber den Nachbarn des Jugendtreffs
    7.4 Nach Möglichkeit zu Fuß zum Jugendtreff gehen oder mit dem Fahrrad fahren
    7.5 Gemeinsamer Belegungsplan aller Nutzer des Gebäudes Hauptstraße 11 (Jugendtreff, Rotkreuz Bereitschaft, Freiwillige Feuerwehr), der die Belegungszeiten entzerr
     
  8. Die Bushaltestelle vor dem Gebäude ist entsprechend der Straßenverkehrsordnung freizuhalten. Plätze für Fahrräder und Mopeds befinden sich vor dem Gebäude. Zwei Parkplätze für PKWs befinden sich gegenüber dem Jugendtreff vor dem Gebäude Hauptstraße 12.

VI. HAFTUNG

  1. Für Schäden, die aus dem Betrieb und der Nutzung des Jugendtreffs entstehen, übernimmt die Gemeinde Böhmfeld nur dann Haftung, wenn ein Verschulden durch die von ihr beauftragten Personen vorliegt.
     
  2. Für Personen- und Sachschäden, die den Besuchern des Jugendtreffs von dritten Personen zugefügt werden, sowie für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von mitgebrachten Gegenständen haftet die Gemeinde Böhmfeld nicht.

Die Hausordnung liegt im Jugendtreff aus, so dass jeder Besucher sie einsehen kann.

Die Hausordnung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 26.11.2002 beschlossen.

 

Böhmfeld, 28.11.2002
Absatz IV. aktualisiert Mai 2004

Alfred Ostermeier
1. Bürgermeister

 

Wir erkennen die vorstehende Hausordnung an und verpflichten uns, gewissenhaft für ihre Einhaltung zu sorgen.

Böhmfeld, 04.12.2002

 

 

Nici Spengel, Jugendtreffbetreuerin

Dirk Fecht, Jugendtreffrat
Barbara Dieling, Jugendtreffrat Christoph Spreßler, Jugendtreffrat
Susanne Nieberle, Jugendtreffrat Enrico Zobel, Jugendtreffrat

 

Jugendtreff Startseite
Bericht vom Tag der offenen Tür des Jugendtreff am 23.03.03
Bilder von der Eröffnung des Jugendtreff am 07.12.02
Bilder von der Einweihung des Jugendtreff
Bericht von der Einweihung des Jugendtreff am 04.12.02
Die Organisation und Hausordnung
Informationsabend für Eltern und Jugendliche
So reifte der Jugendtreff im Gemeinderat
(mit Bildern von der Umbauphase)
Diskussion zum Neuanfang nach der vorübergehenden Schließung im September 2003
Vorstellung des Projekts "Jugend ist mehr" am 16.12.03
   

  top

zur Homepage
von Böhmfeld

Böhmfeld-online
© 2002/3; AdamO
Stand: 15. Mai 2004