Böhmfeld-online

 

Gemeinderat rückte Böhmfelder Ortskernbebauungspläne in Satzungsbeschlussnähe

Bürger und Behörden können Planänderung bei nochmaliger Auslegung zwei Wochen lang unter die Lupe nehmen
 

Böhmfeld, 03.08.05 (sdr)  Na endlich! Sieben Jahre nach Beginn des Aufstellungsverfahrens ging nun vor der Sommerpause der Abwägungsbeschluss für den Bebauungsplan "Ortskern Südost" einstimmig über die Bühne. Bereits in der vorangegangenen Sitzung geschah dies bei "Ortskern West".

Bürgermeister Alfred Ostermeier erläuterte vor der Beschlussfassung die den Bebauungsplan "Südost" betreffenden Änderungen: Eine Schreinerei an der Frühlingsstraße dürfe ihr Grundstück hinter der 50-Meter-Bebauungsgrenze ohne weitere planungsrechtliche Einschränkungen nutzen. Den im Planentwurf eingezeichneten Korridor auf einem privaten Areal an der Schelldorfer Straße, gedacht als Zufahrt für ein späteres Baugebiet in den hinterliegenden Gärten südlich der Schelldorfer Straße, entferne man auf dringenden Wunsch der Grundstückseigentümerin aus der Planung. Der Schafstall auf einem gegenüber liegenden Anwesen an der Schelldorfer Straße werde nicht dem Bebauungsplan "Südost" zugeordnet, sondern bleibe im Baugebiet Nr. 9 "Ziegelstadelweg"; dem Besitzer entstünden daraus hinsichtlich anfallender öffentlicher Kosten keinerlei Nachteile. Architekt Dietmar Lüling werde in beiden Ortskernbebauungsplänen - wie vom Landratsamt vorgeschlagen - das Dorfgebiet als Art der baulichen Nutzung einfügen, was aus den vorher einfachen nunmehr qualifizierte Pläne werden lasse.

"Ich sehe keinen weiteren Klärungsbedarf", bekräftigte Gemeinderat Stefan Lindner, Sprecher für den Bebauungsplan "Ortskern Südost". Daraufhin votierten die für "Südost" abstimmungsberechtigten Gemeinderatsmitglieder für die Änderungen. Bürgermeister Ostermeier kündigte an, dass die geänderten Pläne nun nochmals zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Bürger und Behörden ausgelegt werden. Allerdings könne nunmehr nicht mehr zum Gesamtplan, sondern nur zu den Änderungen Stellung bezogen werden. Nach der öffentlichen Auslegung, so Ostermeier, werde der Gemeinderat eventuell eingehende Anregungen prüfen. Hernach folge der Satzungsbeschluss für beide Ortskernbebauungspläne. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangen die Pläne dann Rechtsverbindlichkeit.

Vorauszahlungsbescheide für zentrale Abwasserentsorgung kommen im Herbst

Der Bau der Druckleitung über Rackertshofen nach Wettstetten zur Zentralkläranlage Ingolstadt sei weitgehend beendet, mit den Umbauarbeiten in der Kläranlage werde demnächst begonnen, informierte der Bürgermeister. Da die staatlichen Zuschüsse wahrscheinlich erst im Jahr 2007 ausbezahlt werden und die Rücklagen der Gemeinde durch die Begleichung der Rechnungen aufgebraucht seien, werde die Kommune die Möglichkeit der Beitrags-Vorauszahlung nutzen und im September/Oktober Vorauszahlungsbescheide an die Bürgerinnen und Bürger verschicken. Gemäß der im Etat 2005 eingeplanten Summe von rund 300.000 Euro bei Gesamtkosten von circa 1,4 Millionen Euro werden 0,17 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 1,25 Euro pro Quadratmeter Geschoßfläche erhoben. Bei einer Grundstücksgröße von 700 Quadratmetern und einer Geschoßfläche von 300 Quadratmetern seien das im Schnitt unter 500 Euro, rechnete der Bürgermeister vor. Ratenzahlungen seien nicht vorgesehen. Alle Gemeinderatsmitglieder befürworteten sowohl die Vorauszahlungsberechnung als auch den Zeitpunkt der Erhebung.

Da jede Gemeinde pro angefangenen 20.000 Kubikmetern verbrauchten Trinkwassers ein Verbandsratsmitglied für den Wasserzweckverband Böhmfelder Gruppe bereitzustellen hat, findet alle drei Jahre eine Überprüfung der Anzahl der Räte statt. Böhmfeld hatte bislang drei Verbandsräte. Jetzt war eine Aufstockung notwendig, und man entschied sich für Andrea Ponschab als Vertreterin der CSU/UW-Fraktion.

Madeleine Fürst, Westliche Ringstraße, erhielt grünes Licht für ihre Bauvoranfrage für den Ausbau eines Nebengebäudes zu einer Wohnung. Da es für diesen Bereich noch keinen Bebauungsplan gibt, ist es Sache des Landratsamtes Eichstätt, die Frage der Abstandsflächen zu beurteilen.

Das Böhmfelder Baugebiet "Ziegelstadelweg" steht auf festen Füßen

Gelingt es einem Tierhalter, das neue Böhmfelder Baugebiet "Ziegelstadelweg" zu Fall zu bringen? Spekulationen und teilweise falsche Gerüchte kursierten im Dorf, als ein leidenschaftlicher Nutztierliebhaber am südlichen Ende des Baugebietes Nr. 9 mit Hilfe seines Rechtsanwaltes auf die Barrikaden ging, weil sein Traum von einer auf Dauer bestehenden Ortsrandlage ohne Nachbarn durch das neue Baugebiet "Ziegelstadelweg" zu zerfließen droht.

Bürgermeister Alfred Ostermeier hob wiederholt hervor, dass er gegen die Tierhaltung nichts einzuwenden habe, sie im Gegenteil als kleine dörfliche Idylle betrachte. Trotzdem kam er nicht umhin, in der jüngsten Gemeinderatssitzung aufzulisten, mit welcher Vehemenz der passionierte Tierfreund versuchte, seine Interessen gegen die der Allgemeinheit durchzusetzen.

"Jetzt reicht's!" war der Bürgermeister sichtlich genervt. Die Gemeinde legitimiere die Tierhaltung als landwirtschaftlichen Betrieb, indem sie im Anschluss an den Schafstall im Baugebiet "Ziegelstadelweg" ein so genanntes Dorfgebiet ausweise, in dem die ersten Wohnhäuser erst in einem Abstand von 35 Metern ab Schafstallmitte errichtet werden dürfen. Dadurch erspare man dem Tierhalter einen Rechtsstreit, ob er seine Tierhaltung überhaupt zu Recht betreibe. "Das ist die absolute Obergrenze der möglichen Zugeständnisse", war Ostermeier konsequent. Kategorisch lehnte er die Forderung des Landwirts ab, im neuen Baugebiet angrenzend an sein Wohnhaus drei Bauplätze von der Gemeinde zu erwerben, und zwar ohne Baugebotsfrist: "Das widerspricht völlig der gemeindlichen Baulandpolitik und steht in keinerlei Zusammenhang mit der Tierhaltung." Allenfalls könne der Landwirt von der Gemeinde einen Grünstreifen um seine Grundstücke erwerben, allerdings nur im Rahmen des bevorstehenden Umlegungsverfahrens, dessen Bedingungen er akzeptieren müsse.

"Der Plan ist nach wie vor gefällig", konstatierte Architekt Konrad Speth (Arnsberg). Er legte dar, dass das neue Baugebiet durch den Abstand zum Schafstall zwei Bauplätze verlöre, weil einige Baugrundstücke mit größeren Gärten entstünden. Der landwirtschaftliche Betrieb sei mit dieser Lösung nicht gefährdet, und der Schafstall habe Bestandsschutz mit zehn Prozent Entwicklungsmöglichkeit bei der Tierhaltung. Ein eingezeichnetes Baufenster ermögliche sogar eine Erweiterung der landwirtschaftlichen Gebäude. Wohnbebauung sei auf dem Schafstallareal allerdings nicht erlaubt.

Da man Baurecht nicht gegen den Willen von Grundstücksbesitzern verleihen wolle, werde ein Teil eines großen Gartens an der Südwestspitze des Baugebietes "Ziegelstadelweg" als "privates Grün" ohne Anbindung an eine öffentliche Straße ausgewiesen, gaben Bürgermeister Ostermeier und Planungsexperte Speth zu verstehen. Später sei ein Baurecht nur über ein separates kleines Baugebiet mit eigener Zufahrt gemäß der Baulandpolitik der Gemeinde zu erreichen. Die Straßenführung in dem sich an das Dorfgebiet anschließenden allgemeinen Wohngebiet sei so angelegt, dass einer Weiterführung der Wohnbebauung mittels eines künftigen Baugebietes in Richtung Norden nichts im Wege stehe, teilte der Architekt mit.

Einhellig bekundete das Gemeindegremium seine Zustimmung zu allen Planungsänderung. Einverständnis bestand auch damit, dass im Parallelverfahren gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert wird.

Beim Thema "Bebauungsplan Ziegelstadelweg" erinnerte der Gemeindechef außerdem an die frühzeitige Bürgerbeteiligung am 19. April 2005. Im Anschluss daran habe sich die Leitbild-Projektgruppe "Ziegelstadelweg", bestehend aus Erhard Bauer, Jürgen Bönsel, Otmar Oesten, Josef Pauleser sowie Claudia und Werner Weyer, gebildet und ihrerseits Vorschläge unterbreitet. Der Projektgruppe geht es dabei um genügend Parkbuchten, um die Anbindung des neuen Baugebietes an den Ortskern über das Förstergassl zur Schambacher Straße. Wichtig findet sie es unter anderem auch, dass die Grundstücke an der Schelldorfer Straße vor überlaufendem Niederschlagswasser und die öffentlichen Rigolen beim Hausbau durch Abdeckung geschützt werden. Zudem sollten die Grundstückseigentümer beim Bau der Versickerungsmulden in ihren Gärten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Bei der Dachausrichtung sollte auf die Nutzung der Solarenergie Rücksicht genommen werden können. Gefallen würde eine Fortführung der Ortsrandbegrünung bis zum neuen Standort des Ortsschildes am östlichen Rand des Baugebietes. Die Bürger plädierten für eine Garagenlänge von neun Metern. Für das Niederschlagsentwässerungskonzept solle man sich Rat bei anderen Kommunen holen, die damit schon Erfahrung haben, meinten sie, und bei der Heizenergie solle man neben der Flüssiggasversorgung auch ein Blockheizkraftwerk in Erwägung ziehen. Sobald wir die Meinung der Behörden eingeholt haben, werden wir alle Anregungen sorgfältig prüfen", versicherte Bürgermeister Alfred Ostermeier.

 

  Siehe auch Web-Seiten zum Bebauungsplan Ortskern

  Siehe auch Web-Seiten zum Baugebiet Ziegelstadelweg

 

zur Homepage
von Böhmfeld

Böhmfeld-online
        © 2005; adamo
Stand: 07. August 2005