Böhmfeld, 03.08.05 (sdr) Na endlich! Sieben Jahre nach Beginn des
Aufstellungsverfahrens ging nun vor der Sommerpause der Abwägungsbeschluss für
den Bebauungsplan "Ortskern Südost" einstimmig über die Bühne. Bereits in der
vorangegangenen Sitzung geschah dies bei "Ortskern West".
Bürgermeister Alfred Ostermeier erläuterte vor der Beschlussfassung die den
Bebauungsplan "Südost" betreffenden Änderungen: Eine Schreinerei an der
Frühlingsstraße dürfe ihr Grundstück hinter der 50-Meter-Bebauungsgrenze ohne
weitere planungsrechtliche Einschränkungen nutzen. Den im Planentwurf
eingezeichneten Korridor auf einem privaten Areal an der Schelldorfer Straße,
gedacht als Zufahrt für ein späteres Baugebiet in den hinterliegenden Gärten
südlich der Schelldorfer Straße, entferne man auf dringenden Wunsch der
Grundstückseigentümerin aus der Planung. Der Schafstall auf einem gegenüber
liegenden Anwesen an der Schelldorfer Straße werde nicht dem Bebauungsplan
"Südost" zugeordnet, sondern bleibe im Baugebiet Nr. 9 "Ziegelstadelweg"; dem
Besitzer entstünden daraus hinsichtlich anfallender öffentlicher Kosten
keinerlei Nachteile. Architekt Dietmar Lüling werde in beiden
Ortskernbebauungsplänen - wie vom Landratsamt vorgeschlagen - das Dorfgebiet als
Art der baulichen Nutzung einfügen, was aus den vorher einfachen nunmehr
qualifizierte Pläne werden lasse.
"Ich sehe keinen weiteren Klärungsbedarf", bekräftigte Gemeinderat Stefan
Lindner, Sprecher für den Bebauungsplan "Ortskern Südost". Daraufhin votierten
die für "Südost" abstimmungsberechtigten Gemeinderatsmitglieder für die
Änderungen. Bürgermeister Ostermeier kündigte an, dass die geänderten Pläne nun
nochmals zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Bürger und Behörden
ausgelegt werden. Allerdings könne nunmehr nicht mehr zum Gesamtplan, sondern
nur zu den Änderungen Stellung bezogen werden. Nach der öffentlichen Auslegung,
so Ostermeier, werde der Gemeinderat eventuell eingehende Anregungen prüfen.
Hernach folge der Satzungsbeschluss für beide Ortskernbebauungspläne. Mit der
öffentlichen Bekanntmachung erlangen die Pläne dann Rechtsverbindlichkeit.
Vorauszahlungsbescheide für zentrale Abwasserentsorgung kommen im Herbst
Der Bau der Druckleitung über Rackertshofen nach Wettstetten zur
Zentralkläranlage Ingolstadt sei weitgehend beendet, mit den Umbauarbeiten in
der Kläranlage werde demnächst begonnen, informierte der Bürgermeister. Da die
staatlichen Zuschüsse wahrscheinlich erst im Jahr 2007 ausbezahlt werden und die
Rücklagen der Gemeinde durch die Begleichung der Rechnungen aufgebraucht seien,
werde die Kommune die Möglichkeit der Beitrags-Vorauszahlung nutzen und im
September/Oktober Vorauszahlungsbescheide an die Bürgerinnen und Bürger
verschicken. Gemäß der im Etat 2005 eingeplanten Summe von rund 300.000 Euro bei
Gesamtkosten von circa 1,4 Millionen Euro werden 0,17 Euro pro Quadratmeter
Grundstücksfläche und 1,25 Euro pro Quadratmeter Geschoßfläche erhoben. Bei
einer Grundstücksgröße von 700 Quadratmetern und einer Geschoßfläche von 300
Quadratmetern seien das im Schnitt unter 500 Euro, rechnete der Bürgermeister
vor. Ratenzahlungen seien nicht vorgesehen. Alle Gemeinderatsmitglieder
befürworteten sowohl die Vorauszahlungsberechnung als auch den Zeitpunkt der
Erhebung.
Da jede Gemeinde pro angefangenen 20.000 Kubikmetern verbrauchten Trinkwassers
ein Verbandsratsmitglied für den Wasserzweckverband Böhmfelder Gruppe
bereitzustellen hat, findet alle drei Jahre eine Überprüfung der Anzahl der Räte
statt. Böhmfeld hatte bislang drei Verbandsräte. Jetzt war eine Aufstockung
notwendig, und man entschied sich für Andrea Ponschab als Vertreterin der CSU/UW-Fraktion.
Madeleine Fürst, Westliche Ringstraße, erhielt grünes Licht für ihre
Bauvoranfrage für den Ausbau eines Nebengebäudes zu einer Wohnung. Da es für
diesen Bereich noch keinen Bebauungsplan gibt, ist es Sache des Landratsamtes
Eichstätt, die Frage der Abstandsflächen zu beurteilen.
Das Böhmfelder Baugebiet "Ziegelstadelweg" steht auf festen Füßen
Gelingt es einem Tierhalter, das neue Böhmfelder Baugebiet "Ziegelstadelweg"
zu Fall zu bringen? Spekulationen und teilweise falsche Gerüchte kursierten im
Dorf, als ein leidenschaftlicher Nutztierliebhaber am südlichen Ende des
Baugebietes Nr. 9 mit Hilfe seines Rechtsanwaltes auf die Barrikaden ging, weil
sein Traum von einer auf Dauer bestehenden Ortsrandlage ohne Nachbarn durch das
neue Baugebiet "Ziegelstadelweg" zu zerfließen droht.
Bürgermeister Alfred Ostermeier hob wiederholt hervor, dass er gegen die
Tierhaltung nichts einzuwenden habe, sie im Gegenteil als kleine dörfliche
Idylle betrachte. Trotzdem kam er nicht umhin, in der jüngsten
Gemeinderatssitzung aufzulisten, mit welcher Vehemenz der passionierte
Tierfreund versuchte, seine Interessen gegen die der Allgemeinheit
durchzusetzen.
"Jetzt reicht's!" war der Bürgermeister sichtlich genervt. Die Gemeinde
legitimiere die Tierhaltung als landwirtschaftlichen Betrieb, indem sie im
Anschluss an den Schafstall im Baugebiet "Ziegelstadelweg" ein so genanntes
Dorfgebiet ausweise, in dem die ersten Wohnhäuser erst in einem Abstand von 35
Metern ab Schafstallmitte errichtet werden dürfen. Dadurch erspare man dem
Tierhalter einen Rechtsstreit, ob er seine Tierhaltung überhaupt zu Recht
betreibe. "Das ist die absolute Obergrenze der möglichen Zugeständnisse", war
Ostermeier konsequent. Kategorisch lehnte er die Forderung des Landwirts ab, im
neuen Baugebiet angrenzend an sein Wohnhaus drei Bauplätze von der Gemeinde zu
erwerben, und zwar ohne Baugebotsfrist: "Das widerspricht völlig der
gemeindlichen Baulandpolitik und steht in keinerlei Zusammenhang mit der
Tierhaltung." Allenfalls könne der Landwirt von der Gemeinde einen Grünstreifen
um seine Grundstücke erwerben, allerdings nur im Rahmen des bevorstehenden
Umlegungsverfahrens, dessen Bedingungen er akzeptieren müsse.
"Der Plan ist nach wie vor gefällig", konstatierte Architekt Konrad Speth
(Arnsberg). Er legte dar, dass das neue Baugebiet durch den Abstand zum
Schafstall zwei Bauplätze verlöre, weil einige Baugrundstücke mit größeren
Gärten entstünden. Der landwirtschaftliche Betrieb sei mit dieser Lösung nicht
gefährdet, und der Schafstall habe Bestandsschutz mit zehn Prozent
Entwicklungsmöglichkeit bei der Tierhaltung. Ein eingezeichnetes Baufenster
ermögliche sogar eine Erweiterung der landwirtschaftlichen Gebäude. Wohnbebauung
sei auf dem Schafstallareal allerdings nicht erlaubt.
Da man Baurecht nicht gegen den Willen von Grundstücksbesitzern verleihen wolle,
werde ein Teil eines großen Gartens an der Südwestspitze des Baugebietes
"Ziegelstadelweg" als "privates Grün" ohne Anbindung an eine öffentliche Straße
ausgewiesen, gaben Bürgermeister Ostermeier und Planungsexperte Speth zu
verstehen. Später sei ein Baurecht nur über ein separates kleines Baugebiet mit
eigener Zufahrt gemäß der Baulandpolitik der Gemeinde zu erreichen. Die
Straßenführung in dem sich an das Dorfgebiet anschließenden allgemeinen
Wohngebiet sei so angelegt, dass einer Weiterführung der Wohnbebauung mittels
eines künftigen Baugebietes in Richtung Norden nichts im Wege stehe, teilte der
Architekt mit.
Einhellig bekundete das Gemeindegremium seine Zustimmung zu allen
Planungsänderung. Einverständnis bestand auch damit, dass im Parallelverfahren
gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert wird.
Beim Thema "Bebauungsplan Ziegelstadelweg" erinnerte der Gemeindechef außerdem
an die frühzeitige Bürgerbeteiligung am 19. April 2005. Im Anschluss daran habe
sich die Leitbild-Projektgruppe "Ziegelstadelweg", bestehend aus Erhard Bauer,
Jürgen Bönsel, Otmar Oesten, Josef Pauleser sowie Claudia und Werner Weyer,
gebildet und ihrerseits Vorschläge unterbreitet. Der Projektgruppe geht es dabei
um genügend Parkbuchten, um die Anbindung des neuen Baugebietes an den Ortskern
über das Förstergassl zur Schambacher Straße. Wichtig findet sie es unter
anderem auch, dass die Grundstücke an der Schelldorfer Straße vor überlaufendem
Niederschlagswasser und die öffentlichen Rigolen beim Hausbau durch Abdeckung
geschützt werden. Zudem sollten die Grundstückseigentümer beim Bau der
Versickerungsmulden in ihren Gärten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Bei
der Dachausrichtung sollte auf die Nutzung der Solarenergie Rücksicht genommen
werden können. Gefallen würde eine Fortführung der Ortsrandbegrünung bis zum
neuen Standort des Ortsschildes am östlichen Rand des Baugebietes. Die Bürger
plädierten für eine Garagenlänge von neun Metern. Für das
Niederschlagsentwässerungskonzept solle man sich Rat bei anderen Kommunen holen,
die damit schon Erfahrung haben, meinten sie, und bei der Heizenergie solle man
neben der Flüssiggasversorgung auch ein Blockheizkraftwerk in Erwägung ziehen.
Sobald wir die Meinung der Behörden eingeholt haben, werden wir alle Anregungen
sorgfältig prüfen", versicherte Bürgermeister Alfred Ostermeier.
Siehe auch Web-Seiten zum Bebauungsplan Ortskern
Siehe auch Web-Seiten zum Baugebiet Ziegelstadelweg
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