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Bericht zur Böhmfelder Gemeinderatssitzung

 

Gemeinderäte schlossen Abwägungsverfahren für Böhmfelder Ortskernbebauungspläne ab

Art und Maß der baulichen Nutzung sollen noch eingefügt werden / Nochmalige Auslegung ist erforderlich

Böhmfeld, 19.0705 (sdr) Der dörfliche Charakter des Böhmfelder Ortskerns soll erhalten bleiben. Vorhandenes Baurecht bleibt bestehen. Neues Baurecht wird nicht geschaffen. Die Baugrenze verläuft auf großen Grundstücken nach 50 Metern Tiefe, gemessen von der angrenzenden öffentlichen Straße. Bestehende Gebäude haben Bestandsschutz. Die Dichte der Bebauung variiert - je nach Lage - geringfügig. Privilegierte Landwirte können außerhalb der 50-Meter-Grenze je ein bis zu 70 Quadratmeter großes Nebengebäude für landwirtschaftliche Zwecke errichten. Dies sind die Hauptmerkmale der Bebauungspläne Nr. 7 "Ortskern West" und Nr. 8 "Ortskern Südost", die in der jüngsten Sitzung des Gemeindesrates in Böhmfeld wieder auf den Tisch kamen.

Bürgermeister Alfred Ostermeier, der wegen familiärer Bindungen bei beiden Plänen nicht mitberaten und abstimmen darf, jedoch für Klarheit sorgen kann, erinnerte in seinem Sachvortrag die abstimmungsberechtigten Gemeinderatsmitglieder daran, dass alle Anregungen und Bedenken der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange bereits in der vorangegangenen Sitzung detailliert besprochen worden seien. Strittig geblieben seien lediglich die Punkte "Korridor für ein eventuelles späteres Baugebiet südlich der Schelldorfer Straße" und "Einbeziehung eines Grundstücks mit Tierhaltung am Rande des neuen Baugebiets Nr. 9 'Ziegelstadelweg' in die Ortskernbeplanung". Ostermeier teilte außerdem mit, dass das Landratsamt Eichstätt und der Rechtsexperte des Bayerischen Gemeindetages dringend angeraten hätten, Art und Maß der baulichen Nutzung in die Pläne aufzunehmen.

"Wenn die Absicht besteht, die Hinterliegergrundstücke südlich der Schelldorfer Straße mittel- oder langfristig zu erschließen und als Baugebiet auszuweisen, obliegt der Gemeinde - um spätere Konflikte zu vermeiden - die Planungspflicht für eine Zufahrt", betonte Architekt Dietmar Lüling (Leiblfing) und meinte damit den im Planentwurf "Südost" eingezeichneten acht Meter breiten Korridor, ausgehend von der Schelldorfer Straße. Wichtig sei, so Lüling, auch die Gleichbehandlung aller Eigentümer großer Grundstücke hinsichtlich der 50-Meter-Bebauungsgrenze. Obwohl die Gemeinde bei der Einplanung des Korridors im Sinne des Baugesetzbuches handelte, entschlossen sich die federführenden Gemeinderäte - "um einen Eingriff in persönliches Baurecht abzuwenden" -, den Korridor aus dem Planentwurf herauszunehmen.

"Die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung stört nicht. Sie ist eine kleine Idylle", gab der Bürgermeister zu verstehen mit Blick auf den Schafstall nördlich der Schelldorfer Straße. Weil die Gemeinde nicht personen- sondern grundstücksbezogen planen müsse, solle das landwirtschaftlich genutzte Anwesen im Einzugsbereich des Baugebietes Nr. 9 "Ziegelstadelweg" verbleiben und nicht dem Bebauungsplan "Ortskern Südost" angegliedert werden, meinten auch die Mitglieder des Gemeinderates. Für die Besitzer entstünden dadurch keinerlei Nachteile. Da die abstimmungsberechtigten Gemeinderatsmitglieder für den Bebauungsplan "Ortskern Südost" nicht vollzählig anwesend waren, wurde die Abstimmung auf die nächste Sitzung verschoben.

Architekt Dietmar Lüling wird gemäß dem einhelligen Willen der Gemeinderäte sowohl beim Bebauungsplan "West" als auch beim Bebauungsplan "Südost" nachträglich Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen. Damit entstehen aus den einfachen nunmehr qualifizierte Bebauungspläne. Diese wesentliche Änderung erfordere vor dem Satzungsbeschluss eine nochmalige Auslegung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Träger öffentlicher Belange, ließ Ostermeier wissen. Der Satzungsbeschluss werde dann die Verfahren abschließen.

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde für 2004 ergab keine Unstimmigkeiten und Beanstandungen. Am Jahresende 2004 betrugen die Rücklagen 550.000 Euro, die Schulden 17.153 Euro. eiung gab es hinsichtlich der Situierung außerhalb der Baugrenze. Die Absenkung des Bordsteins muss der Bauherr von einer Fachfirma vornehmen lassen. Befreiung von den Vorschriften zur Dachform und zur Anpassung an die Nachbargarage gestand man Familie Hamilton, Am Bogen 6, zu für die Errichtung eines Nebengebäudes auf Flurnummer 531/56.

Obwohl in Böhmfeld keine Betriebshilfe notwendig wurde, gewährt die Gemeinde den Katholischen Dorfhelferinnen und Dorfhelfern - wie bisher - einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50 Euro.

Der Bürgermeister dankte dem örtlichen Verein für Garten- und Landschaftspflege und den drei Gartenbesitzern für die erfolgreiche Teilnahme am bayernweiten "Tag der offenen Gartentür".
 

  Siehe auch Web-Seiten zum Bebauungsplan Ortskern

 

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Stand: 30. Juli 2005