Bericht zur Böhmfelder Gemeinderatssitzung
Böhmfeld, 19.0705 (sdr) Der dörfliche Charakter des Böhmfelder Ortskerns soll
erhalten bleiben. Vorhandenes Baurecht bleibt bestehen. Neues Baurecht wird
nicht geschaffen. Die Baugrenze verläuft auf großen Grundstücken nach 50 Metern
Tiefe, gemessen von der angrenzenden öffentlichen Straße. Bestehende Gebäude
haben Bestandsschutz. Die Dichte der Bebauung variiert - je nach Lage -
geringfügig. Privilegierte Landwirte können außerhalb der 50-Meter-Grenze je ein
bis zu 70 Quadratmeter großes Nebengebäude für landwirtschaftliche Zwecke
errichten. Dies sind die Hauptmerkmale der Bebauungspläne Nr. 7 "Ortskern West"
und Nr. 8 "Ortskern Südost", die in der jüngsten Sitzung des Gemeindesrates in
Böhmfeld wieder auf den Tisch kamen.
Bürgermeister Alfred Ostermeier, der wegen familiärer Bindungen bei beiden
Plänen nicht mitberaten und abstimmen darf, jedoch für Klarheit sorgen kann,
erinnerte in seinem Sachvortrag die abstimmungsberechtigten
Gemeinderatsmitglieder daran, dass alle Anregungen und Bedenken der betroffenen
Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange bereits in der
vorangegangenen Sitzung detailliert besprochen worden seien. Strittig geblieben
seien lediglich die Punkte "Korridor für ein eventuelles späteres Baugebiet
südlich der Schelldorfer Straße" und "Einbeziehung eines Grundstücks mit
Tierhaltung am Rande des neuen Baugebiets Nr. 9 'Ziegelstadelweg' in die
Ortskernbeplanung". Ostermeier teilte außerdem mit, dass das Landratsamt
Eichstätt und der Rechtsexperte des Bayerischen Gemeindetages dringend angeraten
hätten, Art und Maß der baulichen Nutzung in die Pläne aufzunehmen.
"Wenn die Absicht besteht, die Hinterliegergrundstücke südlich der Schelldorfer
Straße mittel- oder langfristig zu erschließen und als Baugebiet auszuweisen,
obliegt der Gemeinde - um spätere Konflikte zu vermeiden - die Planungspflicht
für eine Zufahrt", betonte Architekt Dietmar Lüling (Leiblfing) und meinte damit
den im Planentwurf "Südost" eingezeichneten acht Meter breiten Korridor,
ausgehend von der Schelldorfer Straße. Wichtig sei, so Lüling, auch die
Gleichbehandlung aller Eigentümer großer Grundstücke hinsichtlich der
50-Meter-Bebauungsgrenze. Obwohl die Gemeinde bei der Einplanung des Korridors
im Sinne des Baugesetzbuches handelte, entschlossen sich die federführenden
Gemeinderäte - "um einen Eingriff in persönliches Baurecht abzuwenden" -, den
Korridor aus dem Planentwurf herauszunehmen.
"Die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung stört nicht. Sie ist eine kleine
Idylle", gab der Bürgermeister zu verstehen mit Blick auf den Schafstall
nördlich der Schelldorfer Straße. Weil die Gemeinde nicht personen- sondern
grundstücksbezogen planen müsse, solle das landwirtschaftlich genutzte Anwesen
im Einzugsbereich des Baugebietes Nr. 9 "Ziegelstadelweg" verbleiben und nicht
dem Bebauungsplan "Ortskern Südost" angegliedert werden, meinten auch die
Mitglieder des Gemeinderates. Für die Besitzer entstünden dadurch keinerlei
Nachteile. Da die abstimmungsberechtigten Gemeinderatsmitglieder für den
Bebauungsplan "Ortskern Südost" nicht vollzählig anwesend waren, wurde die
Abstimmung auf die nächste Sitzung verschoben.
Architekt Dietmar Lüling wird gemäß dem einhelligen Willen der Gemeinderäte
sowohl beim Bebauungsplan "West" als auch beim Bebauungsplan "Südost"
nachträglich Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen. Damit entstehen aus den
einfachen nunmehr qualifizierte Bebauungspläne. Diese wesentliche Änderung
erfordere vor dem Satzungsbeschluss eine nochmalige Auslegung für die
Bürgerinnen und Bürger sowie für die Träger öffentlicher Belange, ließ
Ostermeier wissen. Der Satzungsbeschluss werde dann die Verfahren abschließen.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde für 2004 ergab keine
Unstimmigkeiten und Beanstandungen. Am Jahresende 2004 betrugen die Rücklagen
550.000 Euro, die Schulden 17.153 Euro. eiung gab es hinsichtlich der Situierung
außerhalb der Baugrenze. Die Absenkung des Bordsteins muss der Bauherr von einer
Fachfirma vornehmen lassen. Befreiung von den Vorschriften zur Dachform und zur
Anpassung an die Nachbargarage gestand man Familie Hamilton, Am Bogen 6, zu für
die Errichtung eines Nebengebäudes auf Flurnummer 531/56.
Obwohl in Böhmfeld keine Betriebshilfe notwendig wurde, gewährt die Gemeinde den
Katholischen Dorfhelferinnen und Dorfhelfern - wie bisher - einen jährlichen
Zuschuss in Höhe von 50 Euro.
Der Bürgermeister dankte dem örtlichen Verein für Garten- und Landschaftspflege
und den drei Gartenbesitzern für die erfolgreiche Teilnahme am bayernweiten "Tag
der offenen Gartentür".
Siehe auch Web-Seiten zum Bebauungsplan Ortskern
zur
Homepage |
Böhmfeld-online |