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Bericht zur Böhmfelder Gemeinderatssitzung

 

Ortskernbebauungspläne für Böhmfeld: Von den Behörden abgesegnet, von den Bürgern wenig moniert

Widersprüche von 15 Grundstückseigentümern / Satzungsbeschluss in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen

Böhmfeld, 21.06.05 (sdr) "Die Bebauungspläne 'Ortskern West' und 'Ortskern Südost' sollen Konflikte lösen bzw. verhindern und nicht schaffen!" betonte Architekt Dietmar Lüling (Leiblfing) in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Böhmfeld, in der man die vorgebrachten Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange nach der öffentlichen Auslegung der Entwürfe behandelte. Mit der Überplanung unter Einbeziehung der großen Gärten werde den Besitzern das Recht eingeräumt, Wohnhäuser in zweiter Reihe bis zu einer Grundstückstiefe von 50 Metern zu bauen. Das verbleibende Grünland könnten Land- und Forstwirte nutzen, um Gebäude bis zu einer Größe von 70 Quadratmetern für Kleintiere, Maschinen, Gerätschaften und Vorräte zu errichten.

Bürgermeister Alfred Ostermeier erinnerte an die mehrere Jahre zurückliegende vorgezogene Bürgerbeteiligung. Die damals vorgebrachten Vorschläge und Anliegen der betroffenen Grundstückseigentümer seien weitgehend in den Planentwürfen berücksichtigt worden, gab der Bürgermeister zu verstehen. Nach längerer "Ruhe- und Abwägungspause" habe der Gemeinderat im Februar 2005 einstimmig den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die vom Architekten überarbeiteten Entwürfe gefasst. Während der Auslegungszeit vom 14. März bis 15. April 2005 reichten sechs betroffene Bürgerinnen und Bürger aus dem Bereich "Ortskern West" und neun Grundstückseigner aus dem Bereich "Ortskern Südost" ihre Anregungen schriftlich bei der Gemeinde ein. Der Gemeinderat habe die Aufgabe, unter Abwägung privater und öffentlicher Interessen zu entscheiden, welche Belange berücksichtigt werden könnten, machte der Bürgermeister aufmerksam. Falls die Pläne nicht mehr gravierend geändert werden müssten, stehe in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen der Satzungsbeschluss für die beiden Ortskernbebauungspläne bevor. Nach der öffentlichen Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses seien die Bebauungspläne nach achtjährigem "Reifungsprozess" dann endlich rechtskräftig, kündigte Ostermeier an.

In seinem Sachvortrag ging Bürgermeister Ostermeier detailgenau auf alle Anregungen und Beschwerden der Grundstückseigentümer ein. Architekt Lüling erläuterte seine Beschlussvorschläge, und die abstimmungsberechtigten Gemeinderatsmitglieder hatten Gelegenheit, ihre Meinung zu sagen und Fragen zu stellen, wovon sie allerdings kaum Gebrauch machten.

Dreh- und Angelpunkt in den Bürger- und Anwaltsbriefen war die 50-Meter-Baugrenze, gemessen ab dem Rand der öffentlichen Straßen. Mit Hilfe der Baugrenze will man mittel- und langfristig verhindern, dass der dörfliche Charakter des alten Dorfes durch dichte städtische Bebauung verloren geht. "Wir haben im Rahmen der Beplanungssystematik die individuellen Grundstückszuschnitte berücksichtigt und niemanden benachteiligt. Es gibt aber auch keine Sonderbehandlung", stellte Lüling fest.

Keine bzw. lediglich allgemeine Anmerkungen zu den Planentwürfe machten die Träger öffentlicher Belange wie das Landratsamt Eichstätt, das Wasserwirtschaftsamt, die Direktion für ländliche Entwicklung, der Kreisheimatpfleger, N-Ergie, der bayerische Bauernverband, das Landwirtschaftsamt Ingolstadt, die Firma Telecom, das bayerische Landesamt für Denkmalpflege, die Regierung von Oberbayern, der Planungsverband für die Region Ingolstadt sowie die umliegenden Nachbargemeinden.

Josef und Edeltraud Pauleser dürfen ein Einfamilienhaus im Toskanahausstil mit Doppelgarage auf Flurnummer 531/15, Lehenäcker 5 errichten. Nur zwei der Gemeinderäte stimmten gegen den Bauantrag. Befreiung gab es für die Hausdachform und für den Anbau zur Nachbargarage. Auch die gegenüber der Bauvoranfrage auf zwei Meter reduzierte Überschreitung der südlichen Baugrenze für den Bereich des Wintergartens billigte man.

"Die Druckleitung für die Abwasserentsorgung zur Zentralkläranlage Ingolstadt über Rackertshofen nach Wettstetten ist fast fertig", berichtete Bürgermeister Ostermeier. Per Vertrag gestatteten die Gemeinde Wettstetten und der Markt Gaimersheim der Gemeinde Böhmfeld, Straßen und Feldwege für die Verlegung der Druckleitung zu unterqueren. Die Gemeinde Böhmfeld ihrerseits wird verursachte Schäden an Straßen und Feldwegen wieder beseitigen. Mit dieser Vereinbarung zeigten sich alle Bürgervertreter einverstanden.

 

  Siehe auch Web-Seiten zum Bebauungsplan Ortskern

 

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Stand: 30. Juli 2005