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Plangutachten für den "Kotterhof" und die alte Schule

Aufgabenbeschreibung

  1. Allgemeines und Planungsaufgabe
Die Gemeinde Böhmfeld mit derzeit etwa 1.500 Einwohnern ist Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim, des Wasserzweckverbandes Böhmfelder Gruppe und der Schulverbände Böhmfeld/Hitzhofen (1-4), Eitensheim (5, 6) und Gaimersheim (7-9). Aufgrund der Ausweisung von Bauplätzen verzeichnete die Gemeinde ein überdurchschnittliches Wachstum in den letzten Jahren.

Im Ort befindet sich ein zweigruppiger Kindergarten (Trägerschaft: Katholische Kirchenstiftung), z.Zt. mit einer provisorisch eingerichteten dritten Gruppe. Aufgrund der demographischen Entwicklung zeichnet sich die Notwendigkeit einer dauerhaften dritten Kindergartengruppe ab.

Die öffentliche Volksbücherei ist in einem Raum des Pfarrhauses beengt untergebracht (Fl.Nr. 2, Hauptstraße 26).

Die Gemeindeverwaltung befindet sich derzeit am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft in Eitensheim. In der 1971 errichteten Gemeindekanzlei in Böhmfeld finden die Sprechstunden des Bürgermeisters und die Gemeinderatssitzungen statt; die Kanzlei dient auch der Feuerwehr zur Unterbringung verschiedener Utensilien und als Schulungsraum. Neben der Kanzlei befindet sich das Feuerwehrgerätehaus (Fl.Nr. 124/2, Hauptstraße 11).

Ein öffentlicher Jugendraum fehlt. Die katholische Pfarrjugend trifft sich gelegentlich im Pfarrheim; das Angebot der Gemeinde, den Vereinsraum in der Schulturnhalle mitzubenutzen, haben die Jugendlichen nicht aufgegriffen.

Die 1960 errichtete Grundschule wurde 1995/96 grundlegend erneuert. In den Jahren 1994 bis 1996 wurde in unmittelbarer Verbindung zur Grundschule eine Schulturnhalle mit Vereinsraum und AlIwetterplatz errichtet (Fl.Nr. 349, Schulstraße 2).

Die Gemeinde verfügt über einen Wertstoffhof im ehemaligen BayWa-Lagerhaus , das 1992 von der Gemeinde erworben wurde (Fl.Nr, 1221, Gaimersheimer Straße 21).

Im Baugebiet "Lehenäcker" im Südwesten des Dorfes befinden sich noch 11 Bauplätze im Eigentum der Gemeinde.

Im Eigentum der Gemeinde befinden sich auch die Gebäude, die Anlaß dieses Plangutachtens sind: die Alte Schule und der Kotterhof.

Für die künftige Nutzung beider Grundstücke und Gebäude sollen durch das Plangutachten kurzfristige Lösungen gefunden werden, die der mittel- und langfristigen Entwicklung der Gemeinde nicht widersprechen; die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke Fl.Nr. 1221 (Wertstoffhof) und Fl.Nr. 124/2 (Gemeindekanzlei) können in die Überlegungen einbezogen werden.

Die Gemeinde Böhmfeld will sich mittel- und langfristig als eigenständige politische Einheit behaupten und die grundlegenden Dienstleistungen im Dorf anbieten. Aus dieser übergeordneten Zielsetzung ergeben sich u.a. folgende Teilziele:

  • öffentliche Bücherei
  • dritte Kindergartengruppe
  • Jugendraum
  • Veranstaltungsraum
  • selbständige Gemeindeverwaltung als Einheitsgemeinde
   2. Lage, Beschreibung und Erschließung der Grundstücke
2.1 Kotterhof Fl.Nr, 1268, Hofstetter Straße 3, Fläche 1.453 m²

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Ortskern", der z.Zt. aufgestellt wird.

Im Norden grenzt das Grundstück an die Kreisstraße EI 18 Böhmfeld-Hofstetten, zu der zwei Zufahrtsmöglichkeiten bestehen (an der West- und an der Ostgrenze).

Im Osten befindet sich das landwirtschaftliche Grundstück Fl.Nr. 92, im Westen das ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Grundstück Fl.Nr. 1269, im Süden die Fl.Nr. 1268/2 mit einem Baurecht für eine Wohnhausbebauung. Das Grundstück ist voll erschlossen. Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen liegen in der Kreisstraße EI 18 bzw. im angrenzenden gemeindlichen Gehweg.

In Abt. III des Grundbuches sind eingetragen:

Geh- und Fahrtrecht sowie Leitungsrechte für den jeweiligen Eigentümer von Fl.Nr. 1268/2;

Geh- und Fahrtrecht für die Gemeinde Böhmfeld;

Geh- und Fahrtrecht für die jeweiligen Eigentümer von Fl.Nr. 1268/1;

Das Gebäude selbst mit den Nebengebäuden wurde wohl Ende des 19. Jahrhunderts mit Bruchsteinmauerwerk erbaut. Es diente als Wohnstallhaus. Seit 1993 steht es leer. Die Gemeinde erwarb das Grundstück 1994.

2.2 Alte Schule Fl.Nr. 3, Frühlingstraße 2, Fläche 680 m²

Das Grundstück liegt ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Ortskern", der z.Zt. aufgestellt wird.

Im Norden und Westen befindet sich die Fl.Nr. 2 mit dem Pfarrhaus und dem Pfarrheim sowie dem angrenzenden katholischen Kindergarten (Fl.Nr. 78/2). Im Osten grenzt die Kreisstraße EI 10 Böhmfeld-Gaimersheim, im Süden die Gemeindestraße "Frühlingstraße" an.

Das Grundstück ist voll erschlossen. Die Ver- und Entsorgungsleitungen liegen in der Kreisstraße EI 10 bzw. in der Frühlingstraße.

Über die Frühlingstraße und die abzweigende Bonifatiusstraße läuft der Verkehr zum kirchlichen Kindergarten (Fl.Nr. 78/2, Bonifatiusstraße 2), zum Friedhof (Fl.Nr. 77/2) sowie zur Grundschule und Turnhalle (Fl.Nr, 349, Schulstraße 2)

Das Gebäude selbst wurde im Jahre 1888 mit Bruchsteinmauerwerk erbaut und diente bis 1960 als Schule. Seitdem waren die Räume zeitweise zu Wohnzwecken vermietet. Zur Zeit wohnt dort noch eine ältere Frau.

  3. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
-M 1:200
  • sämtliche Grundrisse mit den Hauptmaßen
  • sämtliche Ansichten
  • Lagepläne mit Freiflächengestaltung
  • Erläuterungsbericht
  • Flächenberechnungen
  • Berechnung umbauter Raum
  • Kostenschätzungen

Die vorgelegten Planunterlagen gehen aufgrund des vereinbarten Pauschalhonorars in Höhe von 5.000,00 DM einschließlich Mehrwertsteuer in das Eigentum der Gemeinde Böhmfeld über. Ein Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung besteht nicht.

   4. Termine
-4.1 Gemeinsamer Besichtigungs- und Besprechungstermin mit den teilnehmenden Architekten am Mittwoch, 17.09.1997, 15:00 Uhr in der Gemeindekanzlei Böhmfeld, Hauptstraße 11

4.2 Abgabe der Vorschläge der Architekten bis Freitag, 21. November 1997, 11:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim, Eichstätter Straße 1, Zimmer Nr. 11

4.3 Prüfung und Wertung durch die Auswahlkommission in der 49. KW

4.4 Beratung im Gemeinderat

4.5 Information und Diskussion in einer Bürgerversammlung Mitte Januar 1998

4.6 Entscheidung Gemeinderat über das weitere Vorgehen Ende Januar 1998

Böhmfeld, den 13.08.1997

Ostermeier

1. Bürgermeister

 

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Böhmfeld


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© 1997; AdamO
Stand: 13. Januar 1998