Böhmfeld und die Lokale Agenda 21

Arbeitskreis Dorf und Landschaft

Ein Rückschlag - Landratsamt Eichstätt torpediert Böhmfelds Bemühungen um einen aktiven Umweltschutz

Bürgermeister Ostermeier ist über einen Verwaltungsakt der "Unteren Naturschutzbehörde" entrüstet. Das Landratsamt genehmigt im Alleingang die Rodung einer mehr als hundert Jahre alten, im Biotopatlas als schützenswert verzeichneten Hecke auf Böhmfelder Flur.
Es ist kaum zu glauben, aber leider wahr!

Ein nicht ortsansässiger Großbauer versucht seit Jahren, eine große, über hundert Jahre alte Feldhecke von einem Acker am Güßgraben, den er auf Böhmfelder Flur gekauft hat, zu entfernen. Engagierte Böhmfelder Naturschützer haben sich seit 20 Jahren erfolgreich für den Erhalt dieses Kleinbiotops eingesetzt und der immer wieder nagenden Pflugschar getrotzt.


Vorher: das Ende einer 20 Meter langen Feldhecke krönt ein mehr als hundertjähriger Birnbaum
 
Nachher: alles öd und leer

Als sie im September 1997 eines Tages sehen, daß die gesamte Hecke einschließlich eines hundertjährigen Birnbaums gerodet ist, trauen sie zunächst ihren Augen nicht.

Nach Meldung an die Gemeinde, die sofort beim Landratsamt, der zuständigen "Unteren Naturschutzbehörde" vorstellig wird, trauen sie ihren Ohren auch nicht mehr.
Die Natur
schutzbehörde hat die Rodung der im Biotopatlas verzeichneten, geschützten Hecke genehmigt.

Was war geschehen?

Der Großbauer, offenbar die ewigen Verhinderungen der Naturschützer leid, zum Schaden der Allgemeinheit aus seinem Acker auch das letzte Quentchen an Ertrag herauszuholen, ging in die Offensive. Er beantragte beim Landratsamt die Rodung der Hecke.

Das Landratsamt, von Rechts wegen als die "Untere Naturschutzbehörde" für solche Begehren zuständig, bewies jedoch wenig Augenmaß. Der Sachbearbeiter der Behörde entschied bei einem Ortstermin mit dem Antragsteller freihändig, daß die Hecke gerodet werden darf. Als Ausgleichsmaßnahme verfügte er nur, daß der Rodungsschnitt an anderer Stelle als Grundlage einer Benjes-Hecke aufzuschichten sei (der Benjes-Hecke liegt die Idee zugrunde, daß sich in dem Reisighaufen durch Samenflug und Vogelausscheidungen im Laufe von vielen Jahren langsam wieder eine wilde Hecke bildet, was aber nicht immer gelingt; sh. dazu auch Webseite des Alexander-v.-Humboldt-Gymnasiums Hamburg und Feldhecken sind Lebensadern - drei Typen für heutige Pflanzungen aus "Die Grüne Seite online").

Bei seiner Entscheidung nahm der Mitarbeiter des Landratsamts keinerlei Rücksicht auf bereits bestehende oder gerade in Erstellung befindliche Landschaftsschutz - Regulative. Die Hecke ist bereits seit langem in der Biotopschutzkartierung des Landkreises als schützenswert benannt. Außerdem wurde sie vor kurzem im gerade entstehenden Böhmfelder Landschaftsplan als Teil einer noch zu erweiternden Biotopkette erfaßt. Für ihre Bemühungen um die Umsetzung des als Agenda 21 bekannten weltweiten Umweltschutzprogramms auf lokaler Ebene wurde Böhmfeld erst vor kurzem ein Sonderpreis beim oberbayerischen Bezirksentscheid verliehen.

Es ist schon ein echter Schildbürgerstreich, auf der einen Seite zum Erhalt der Natur umfassende Pläne zu erstellen, Aktivitäten zu starten und Steuergelder sinnvoll in die Zukunft zu investieren, um dann mit einem unbedachten Handstreich auf der anderen Seite der guten Idee einen Genickschlag zu versetzen.

Und der Schaden?

Neben dem akuten Schaden für die Natur, der Vernichtung eines Kleinbiotops, ist der ideologische Schaden im Bemühen der Gemeinde um einen von allen Bürgern getragenen Naturschutz nicht geringer zu bewerten.

Wie sollen denn die Böhmfelder Landwirte verstehen, daß sie mit der Abtretung von Feldrainen oder ganzen Ackerstreifen zur Schaffung eines Biotopverbundes beitragen sollen, während andere schon vorhandene Biotope roden dürfen.

Was könnte in Zukunft besser laufen?

Natürlich ist das Landratsamt nach den Buchstaben des Gesetzes ermächtigt, alleine seine Entscheidungen als Naturschutzorgan zu treffen. Dies entbindet aber sicher nicht von einer Abstimmung mit anderen Aktivitäten, zumal wenn diese in einem größeren Rahmen koordiniert sind. Der Blick über den Tellerrand fällt doch oft schwer.

Darüber hinaus mutet es schon seltsam an, wenn in unserem ach so verschrieenen Beamtenstaat solch weitgreifende Entscheidungen von einer einzigen Person ohne jegliches Kontrollinstrument getroffen werden können.

Und überhaupt, ist denn hier die bisherige gesetzliche Regelung ohne Anhörung der betroffenen Gemeinde noch sinnvoll? Die eine Behördenhand sollte wenigstens wissen, was die andere gerade mit viel Mühe tut.

(siehe dazu auch den Zeitungsartikel im Eichstätter Kurier)


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von
Böhmfeld


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© 1997; AdamO
Stand: 03. November 2003