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Baugebiet "Ziegelstadelweg" mit Satzungsbeschluss rechtskräftig abgesegnet

Keine nennenswerten Reaktionen auf letzte Monatsauslegung des Bebauungsplans / Umlegung und Erschließung stehen bevor

Böhmfeld, 15.02.06 (sdr) Für Bauwillige aus Böhmfeld, die sich im neuen Baugebiet "Ziegelstadelweg" ansiedeln möchten, gibt es eine gute Nachricht: In Anwesenheit des Architekten Konrad Speth (Arnsberg) ebneten ihnen die Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung in Böhmfeld mit einem einstimmigen Satzungsbeschluss für das Baugebiet Nr. 9 "Ziegelstadel" den Weg für einen Baubeginn in naher Zukunft. Gleichzeitig fassten sie im Parallelverfahren den Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans. Mit der ortsüblichen Bekanntgabe sind beide Pläne rechtskräftig. Es folgen die Umlegung durch das Vermessungsamt Eichstätt und die Erschließung des Baugebietes, womit man sich in der nächsten Gemeinderatssitzung im März - zusammen mit den zuständigen Fachleuten - befassen wird.

Zuvor teilte Bürgermeister Alfred Ostermeier das Ergebnis der letzten öffentlichen Monatsauslegung mit, bei der alle Böhmfelder Bürgerinnen und Bürger sowie etliche Behörden die Möglichkeit hatten, Einsicht und Stellung zu nehmen: Aus der Bürgerschaft sei nur eine Rückmeldung gekommen, erklärte Ostermeier. Ein Tierhalter habe über seinen Rechtsanwalt den vom Amt für technischen Umweltschutz festgelegten Immissionsschutzabstand von 35 Metern, gemessen ab der Mitte seines Schafstalles bis zur nächstliegenden Wohnbebauung, in Zweifel gezogen. Die Behörde habe ihre Entscheidung mit Schreiben vom 6. Februar 2006 nochmals bekräftigt, machte der Bürgermeister deutlich. Mit der Ausweisung des Immissionsschutzabstandes habe man dem Bestandsschutzgedanken des Tierhalters für den Schafstall Genüge getan, waren auch die Gemeinderatsmitglieder einhelliger Meinung.

Zudem bestehe der Tierhalter darauf, dass im Bebauungsplan für das neue Baugebiet im Anschluss an seine Grundstücksgrenze ein Pflanzgürtel eingezeichnet werde, ließ Ostermeier wissen. Er verwies darauf, dass der Gemeinderat im Vorjahr von der Überlegung, ob man ihm einen drei bis fünf Meter breiten Grundstücksstreifen für die Anlage einer Schutzhecke verkaufen solle, abgekommen sei. Die Gemeinde habe es den neuen Nachbarn des Tierhalters nicht vorschreiben wollen, dass sie auf ihren Bauparzellen einen Pflanzgürtel anzulegen haben, und deshalb den Heckenstreifen aus dem Bebauungsplanentwurf herausgenommen. "Die Leute werden sowieso Sträucher pflanzen", vermutet der Bürgermeister. Er schlug vor, einen drei Meter breiten Pflanzgürtel wieder in den Bebauungsplan aufzunehmen und erhielt das OK aller Bürgervertreter.

Seitens der Behörden habe sich lediglich das Landratsamt Eichstätt zu Wort gemeldet, sagte der Gemeindechef. Einverständnis habe es beim Immissionsschutz gegeben. Übereinstimmung bestehe mit der Bauverwaltung hinsichtlich der Dachgaubenregelung im Bebauungsplan, wonach nur Sattel- und Pultdachgauben, jedoch keine Negativgauben errichtet werden könnten. Eine Verkehrszählung an der Schelldorfer Straße, durchgeführt von der Tiefbauverwaltung, habe ergeben, dass bei der Abfahrt von der Kreisstraße ins neue Baugebiet keine Linksabbiegerspur notwendig sei, informierte der Bürgermeister, und die Ratsmitglieder gingen damit d'accord.

"Erstmals in meiner 28-jährigen Gemeinderatszugehörigkeit ist nun der Fall eingetreten, dass eine schriftliche Bauvoranfrage eingereicht wurde ohne jegliche Angabe, wo man das oder die Gebäude errichten will", kommentierte Ostermeier die Bauvoranfrage einer Bürgerin, die vor hat, irgendwo im Außenbereich von Böhmfeld ein Wohnhaus mit landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden errichten zu lassen. Zudem seien dem Schreiben keinerlei Pläne für die Gebäudlichkeiten beigefügt. Mangels erforderlicher Angaben verweigerte deshalb das Gemeindegremium geschlossen sein Einvernehmen.

Weil die Gemeinde Böhmfeld für die katholischen Kirchenstiftung Böhmfeld bei Zuschussanfragen immer ein offenes Ohr zeigte, beantragte die Kirchenstiftung auch jüngst wieder einen kommunalen Zuschuss für die Sanierung des Pfarrhauses mit einem geschätzten Kostenaufwand von 170.000 Euro. 85 Prozent davon trägt das Diözesanbauamt Eichstätt, die restlichen 15 Prozent von etwa 25.500 Euro sind Sache der örtlichen Kirchenstiftung. "Die Bezuschussung von kirchlichen Investitionen ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinde, sondern eine rein freiwillige Leistung", betonte Bürgermeister Ostermeier. Trotzdem bewilligte er im Einklang mit dem Ratskollegium einen 7,5-prozentigen Finanzbeitrag der Gemeinde, also die Hälfte des Eigenanteils der Kirchenstiftung, maximal jedoch 12.750 Euro.

Weil das Pfarrhaus auch eine neue Inneneinrichtung fürs Pfarrbüro, das Besprechungszimmer und die erweiterte Bücherei sowie eine moderne Schließanlage im Wert von rund 15.000 Euro bekommen hat und die Außenanlagen der Neugestaltung bedürfen, bat die Kirchenstiftung zusätzlich um eine diesbezügliche finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde. "In Zeiten, wo Häuslebauer knapp bei Kasse sind, weil die Eigenheimzulage weggefallen ist, und trotzdem alles allein schultern müssen, sehe ich nicht ein, warum die Ausstaffierung der privaten Wohnung des Pfarrers bezuschusst werden sollte", tat ein Gemeinderatsmitglied seine Ablehnung kund. Das Pfarrhaus sei als eine Einheit zu betrachten, meinte ein anderes. "Für die Inneneinrichtung haben wir noch nie einen Zuschuss gegeben", erinnerte der Bürgermeister und vertagte die Angelegenheit mit Billigung der Räte.

Bürgermeister Ostermeier informierte darüber, dass die Erhebung des Büchergeldes eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei; das habe nach einer Phase der Verwirrung nun auch das Innen- und Kultusministerium erkannt.

Warum es so lange dauere, bis an der Einmündung der Schelldorfer Straße in die Hauptstraße wieder eine Straßenlampe und ein Verkehrsspiegel stehen, wollte ein Gemeinderatsmitglied wissen. Leuchte und Spiegel waren vor einiger Zeit bei einem Aufprallunfall zu Bruch gegangen. Bürgermeister Ostermeier sicherte zu, dass er beim Landratsamt und beim Energieversorger vorstellig werden wolle.

Der außergewöhnliche Winter führte auch in der Sitzung zu einer Diskussion. Geteilt waren die Ansichten: Den einen war der Räum- und Streudienst zu gründlich, weil das Salz umweltunverträglich sei und den Straßenbenutzern durchaus auch eine geschlossene Schneedecke zugemutet werden könne. Andere zeigten sich durchaus zufrieden: "Der Gemeindearbeiter hat witterungsangepasst gehandelt!" Beanstandet wurde der Verbrauch von rund 30 Zentnern Streusalz in den Streugutkisten auf den Gehwegen. Hier bedienten sich die Anwohner teilweise rigoros und streuten lieber das kostenlos bereitgestellte Salz, anstatt fleißig Schnee zu schippen, war die Annahme.

 

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Stand: 04. März 2006