Böhmfeld, 15.02.06 (sdr) Für Bauwillige aus Böhmfeld, die sich im neuen
Baugebiet "Ziegelstadelweg" ansiedeln möchten, gibt es eine gute Nachricht: In
Anwesenheit des Architekten Konrad Speth (Arnsberg) ebneten ihnen die
Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung in Böhmfeld mit einem einstimmigen
Satzungsbeschluss für das Baugebiet Nr. 9 "Ziegelstadel" den Weg für einen
Baubeginn in naher Zukunft. Gleichzeitig fassten sie im Parallelverfahren den
Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans. Mit der
ortsüblichen Bekanntgabe sind beide Pläne rechtskräftig. Es folgen die Umlegung
durch das Vermessungsamt Eichstätt und die Erschließung des Baugebietes, womit
man sich in der nächsten Gemeinderatssitzung im März - zusammen mit den
zuständigen Fachleuten - befassen wird.
Zuvor teilte Bürgermeister Alfred Ostermeier das Ergebnis der letzten
öffentlichen Monatsauslegung mit, bei der alle Böhmfelder Bürgerinnen und Bürger
sowie etliche Behörden die Möglichkeit hatten, Einsicht und Stellung zu nehmen:
Aus der Bürgerschaft sei nur eine Rückmeldung gekommen, erklärte Ostermeier. Ein
Tierhalter habe über seinen Rechtsanwalt den vom Amt für technischen
Umweltschutz festgelegten Immissionsschutzabstand von 35 Metern, gemessen ab der
Mitte seines Schafstalles bis zur nächstliegenden Wohnbebauung, in Zweifel
gezogen. Die Behörde habe ihre Entscheidung mit Schreiben vom 6. Februar 2006
nochmals bekräftigt, machte der Bürgermeister deutlich. Mit der Ausweisung des
Immissionsschutzabstandes habe man dem Bestandsschutzgedanken des Tierhalters
für den Schafstall Genüge getan, waren auch die Gemeinderatsmitglieder
einhelliger Meinung.
Zudem bestehe der Tierhalter darauf, dass im Bebauungsplan für das neue
Baugebiet im Anschluss an seine Grundstücksgrenze ein Pflanzgürtel eingezeichnet
werde, ließ Ostermeier wissen. Er verwies darauf, dass der Gemeinderat im
Vorjahr von der Überlegung, ob man ihm einen drei bis fünf Meter breiten
Grundstücksstreifen für die Anlage einer Schutzhecke verkaufen solle, abgekommen
sei. Die Gemeinde habe es den neuen Nachbarn des Tierhalters nicht vorschreiben
wollen, dass sie auf ihren Bauparzellen einen Pflanzgürtel anzulegen haben, und
deshalb den Heckenstreifen aus dem Bebauungsplanentwurf herausgenommen. "Die
Leute werden sowieso Sträucher pflanzen", vermutet der Bürgermeister. Er schlug
vor, einen drei Meter breiten Pflanzgürtel wieder in den Bebauungsplan
aufzunehmen und erhielt das OK aller Bürgervertreter.
Seitens der Behörden habe sich lediglich das Landratsamt Eichstätt zu Wort
gemeldet, sagte der Gemeindechef. Einverständnis habe es beim Immissionsschutz
gegeben. Übereinstimmung bestehe mit der Bauverwaltung hinsichtlich der
Dachgaubenregelung im Bebauungsplan, wonach nur Sattel- und Pultdachgauben,
jedoch keine Negativgauben errichtet werden könnten. Eine Verkehrszählung an der
Schelldorfer Straße, durchgeführt von der Tiefbauverwaltung, habe ergeben, dass
bei der Abfahrt von der Kreisstraße ins neue Baugebiet keine Linksabbiegerspur
notwendig sei, informierte der Bürgermeister, und die Ratsmitglieder gingen
damit d'accord.
"Erstmals in meiner 28-jährigen Gemeinderatszugehörigkeit ist nun der Fall
eingetreten, dass eine schriftliche Bauvoranfrage eingereicht wurde ohne
jegliche Angabe, wo man das oder die Gebäude errichten will", kommentierte
Ostermeier die Bauvoranfrage einer Bürgerin, die vor hat, irgendwo im
Außenbereich von Böhmfeld ein Wohnhaus mit landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden
errichten zu lassen. Zudem seien dem Schreiben keinerlei Pläne für die
Gebäudlichkeiten beigefügt. Mangels erforderlicher Angaben verweigerte deshalb
das Gemeindegremium geschlossen sein Einvernehmen.
Weil die Gemeinde Böhmfeld für die katholischen Kirchenstiftung Böhmfeld bei
Zuschussanfragen immer ein offenes Ohr zeigte, beantragte die Kirchenstiftung
auch jüngst wieder einen kommunalen Zuschuss für die Sanierung des Pfarrhauses
mit einem geschätzten Kostenaufwand von 170.000 Euro. 85 Prozent davon trägt das
Diözesanbauamt Eichstätt, die restlichen 15 Prozent von etwa 25.500 Euro sind
Sache der örtlichen Kirchenstiftung. "Die Bezuschussung von kirchlichen
Investitionen ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinde, sondern eine rein
freiwillige Leistung", betonte Bürgermeister Ostermeier. Trotzdem bewilligte er
im Einklang mit dem Ratskollegium einen 7,5-prozentigen Finanzbeitrag der
Gemeinde, also die Hälfte des Eigenanteils der Kirchenstiftung, maximal jedoch
12.750 Euro.
Weil das Pfarrhaus auch eine neue Inneneinrichtung fürs Pfarrbüro, das
Besprechungszimmer und die erweiterte Bücherei sowie eine moderne Schließanlage
im Wert von rund 15.000 Euro bekommen hat und die Außenanlagen der Neugestaltung
bedürfen, bat die Kirchenstiftung zusätzlich um eine diesbezügliche finanzielle
Unterstützung durch die Gemeinde. "In Zeiten, wo Häuslebauer knapp bei Kasse
sind, weil die Eigenheimzulage weggefallen ist, und trotzdem alles allein
schultern müssen, sehe ich nicht ein, warum die Ausstaffierung der privaten
Wohnung des Pfarrers bezuschusst werden sollte", tat ein Gemeinderatsmitglied
seine Ablehnung kund. Das Pfarrhaus sei als eine Einheit zu betrachten, meinte
ein anderes. "Für die Inneneinrichtung haben wir noch nie einen Zuschuss
gegeben", erinnerte der Bürgermeister und vertagte die Angelegenheit mit
Billigung der Räte.
Bürgermeister Ostermeier informierte darüber, dass die Erhebung des Büchergeldes
eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei; das habe nach einer Phase der Verwirrung
nun auch das Innen- und Kultusministerium erkannt.
Warum es so lange dauere, bis an der Einmündung der Schelldorfer Straße in die
Hauptstraße wieder eine Straßenlampe und ein Verkehrsspiegel stehen, wollte ein
Gemeinderatsmitglied wissen. Leuchte und Spiegel waren vor einiger Zeit bei
einem Aufprallunfall zu Bruch gegangen. Bürgermeister Ostermeier sicherte zu,
dass er beim Landratsamt und beim Energieversorger vorstellig werden wolle.
Der außergewöhnliche Winter führte auch in der Sitzung zu einer Diskussion.
Geteilt waren die Ansichten: Den einen war der Räum- und Streudienst zu
gründlich, weil das Salz umweltunverträglich sei und den Straßenbenutzern
durchaus auch eine geschlossene Schneedecke zugemutet werden könne. Andere
zeigten sich durchaus zufrieden: "Der Gemeindearbeiter hat witterungsangepasst
gehandelt!" Beanstandet wurde der Verbrauch von rund 30 Zentnern Streusalz in
den Streugutkisten auf den Gehwegen. Hier bedienten sich die Anwohner teilweise
rigoros und streuten lieber das kostenlos bereitgestellte Salz, anstatt fleißig
Schnee zu schippen, war die Annahme.
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