Böhmfeld-online

 

Böhmfelder Gemeinderat macht dem Baugebiet "Ziegelstadelweg" flinke Beine

Bebauungsplanentwurf wurde gebilligt und zur Auslegung freigegeben

Böhmfeld, 08.11.05 (sdr) Gute Aussichten haben Häuslebauer in Böhmfeld. In der letzten Sitzung des Gemeinderates billigte das Gremium den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 für das neue Baugebiet "Ziegelstadelweg". Es folgt nun bald die monatliche öffentliche Planauslegung. Abgesegnet wurde im Parallelverfahren auch die dementsprechende Änderung des Flächennutzungsplans.

Zuvor lieferten die Dachgauben auf den künftigen Häusern im Baugebiet "Ziegelstadelweg", die Farben der Dacheindeckung, eine mögliche Linksabbiegespur an der Schelldorfer Straße als Zufahrtshilfe zum Baugebiet sowie einige noch offene Wünsche von beteiligten Bürgern Diskussionsstoff.

"Während bei Jura- und Stockhäusern keine Dachgauben erlaubt sind, können bei Wohnhäusern im Bungalowstil mit ausbaufähigem Dachgeschoß Gauben eingebaut werden können", erklärte Architekt Konrad Speth (Arnsberg). Zur Auswahl stünden die Ausführung mit Satteldach und die Schleppgaube. Maximal zwei Meter breit und eineinhalb Meter hoch sollten die Gauben werden, sowie einen Abstand von mindestens einem Meter aufweisen. Ein eigenes Schleppgaubenkonzept von Gemeinderat Peter Neuner und "Keine Vorgaben hinsichtlich Anzahl, Größe und Aussehen" machten ebenfalls die Runde. Schließlich entschieden sich elf der zwölf Gemeinderatsmitglieder für den Vorschlag des Architekten. Bürgermeister Alfred Ostermeier gefielen als Farben für die Dachziegel Rot und Grau, wobei er Abstufungen bis Braunrot und Anthrazit einschloss, und sechs weitere Gremiumsmitglieder gaben dafür grünes Licht. Sechs Bürgervertreter wollten keine Farbvorgabe.

Ob es an der Kreisstraße nach Schelldorf eine Linksabbiegespur ins Baugebiet "Ziegelstadelweg" geben werde oder nicht, hänge vom Ergebnis einer kürzlich vom Landratsamt durchgeführten Fahrzeugzählung und Geschwindigkeitsmessung ab, berichtete der Bürgermeister.

Über seinen Rechtsanwalt forderte ein Landwirt die Aufhebung der eingezeichneten Baugrenze auf seinem Schafstallgrundstück. "Dem Wunsch können wir entsprechen, da bei künftigen baulichen Veränderungen auf diesem Grundstück die rechtlichen Vorgaben laut Baugesetzbuch und der bayerischen Bauordnung, die Kriterien des örtlichen Bebauungsplans sowie die vom Landratsamt auferlegten Immissionsschutzbestimmungen die Umsetzung der Vorhaben regeln", machte Ostermeier aufmerksam. Alle Gemeinderatsmitglieder waren einverstanden. Auf mehrheitliche Ablehnung stieß dagegen das zweite Ansinnen des Tierhalters, von der Gemeinde einen fünf Meter breiten Grundstücksstreifen im Anschluss an sein Schafstallgrundstück im Osten und Norden käuflich zu erwerben. Er wolle ihn mit Sträuchern bepflanzen und so eine Pufferzone zum neuen Baugebiet schaffen, war seine Vorstellung. Bürgermeister Ostermeier legte klar: "Bei einem Verkauf verringert sich der vom Landratsamt festgesetzte Immissionsabstand von 35 Metern zur nächstliegenden Wohnbebauung um fünf Meter." Das sei für die späteren Anlieger mit Blick auf die Tierhaltung ein Nachteil. Außerdem gebe es keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn der Grundstücksstreifen doch nicht bepflanzt und lediglich als zusätzliche Auslauffläche für die Haustiere genutzt werde. Man solle, so die Verlautbarung der Bürgervertreter, es den künftigen Nachbarn des Schafstalles überlassen, ob sie dem Landwirt ihrerseits Teile ihrer Baugrundstücke als Pufferzone überließen und so freiwillig auf fünf Meter Immissionsschutzabstand verzichteten, ob sie auf eigenem Grund an der Grenze zum Schafstall selbst Sträucher als Sichtschutz pflanzen möchten oder ob ihnen der freie Ausblick zum Schafstall lieber sei.

Leider kann sich ein anderer Landwirt bisher noch nicht damit anfreunden, dass über seine Wiese außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans "Ziegelstadelweg" einmal ein Fußweg als Anbindung des neuen Baugebietes an das alte Dorf verlaufen wird. Nach Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit stellte Bürgermeister Ostermeier fest, dass sich sonst keine andere Möglichkeit anbietet. Er setzt deshalb auf Einsicht und Kooperationsbereitschaft des Bauern.

Vermessungsamt Eichstätt mit Umlegungsverfahren betraut

Einhellig befürwortete der Gemeinderat die Übertragung der Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens, bei dem die heutigen Acker- und Wiesenflächen auf der Grundlage des Bebauungsplans in Bauparzellen, öffentliche Straßen, Gehwege und Grünflächen aufgeteilt werden, auf das Vermessungsamt Eichstätt. "Zur Beschleunigung des Umlegungsverfahrens rate ich zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde und den Grundstückseigentümern", machte der Gemeindechef deutlich. Bestandteile des Vertrages, der rechtlich unanfechtbar sei, seien der Flächenbeitrag, den die Eigentümer bei der Umlegung leisten, der Verteilungsmodus nach der Fläche sowie der Quadratmeterpreis bei Mehr- und Minderzuteilung. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages sei, so der Bürgermeister, dass alle Grundstückseigentümer einwilligten. Deshalb werde am Donnerstag, 24. November, eine Versammlung mit den betroffenen Grundstücksbesitzer einberufen. Der Chef des Vermessungsamtes Eichstätt werde dann alle Vertragsdetails erläutern.

Die betagten, zum Teil nicht mehr funktionstüchtigen Dämmerungsschalter der Straßenbeleuchtung werden durch elektrische Fernsteuerung ersetzt.

Zur Zeit stellt N-ERGIE aus Sicherheitsgründen eine Verbindung von der Trafostation an der Östlichen Ring- bzw. Römerstraße zur Trafostation an der Reigl- bzw. Schelldorfer Straße her; die 20 KV-Freileitung an der Östlichen Ringstraße wird erdverkabelt. Die Gehwege werden wieder hergestellt.

Erleichterung bei der katholischen Kirchenstiftung Böhmfeld und bei der Gemeinde: Die Anschuldigung der Regierung von Oberbayern aus dem Jahre 2003, die Kirchenstiftung habe sich beim Anbau am Pfarrheim für die dritte Gruppe des katholischen Kindergartens Sankt Marien einen Vergabeverstoß geleistet, hat sich in Wohlgefallen aufgelöst. Im Widerspruchsbescheid nahm die Regierung nunmehr die Kürzung des Zuschusses zurück. 7.360 Euro fließen in die Gemeindekasse.

Eine isolierte Befreiung von den örtlichen Baurichtlinien für die Errichtung eines Geräteschuppens mit Pultdach auf Flur Nummer 531/27 erteilte der Gemeinderat Cornelia Fischl, Sommerwiesen 4.

 

zur Homepage
von Böhmfeld

Böhmfeld-online
        © 2005; adamo
Stand: 12. November 2005