Böhmfeld, 08.11.05 (sdr) Gute Aussichten haben Häuslebauer in Böhmfeld. In
der letzten Sitzung des Gemeinderates billigte das Gremium den Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 9 für das neue Baugebiet "Ziegelstadelweg". Es folgt nun bald
die monatliche öffentliche Planauslegung. Abgesegnet wurde im Parallelverfahren
auch die dementsprechende Änderung des Flächennutzungsplans.
Zuvor lieferten die Dachgauben auf den künftigen Häusern im Baugebiet
"Ziegelstadelweg", die Farben der Dacheindeckung, eine mögliche Linksabbiegespur
an der Schelldorfer Straße als Zufahrtshilfe zum Baugebiet sowie einige noch
offene Wünsche von beteiligten Bürgern Diskussionsstoff.
"Während bei Jura- und Stockhäusern keine Dachgauben erlaubt sind, können bei
Wohnhäusern im Bungalowstil mit ausbaufähigem Dachgeschoß Gauben eingebaut
werden können", erklärte Architekt Konrad Speth (Arnsberg). Zur Auswahl stünden
die Ausführung mit Satteldach und die Schleppgaube. Maximal zwei Meter breit und
eineinhalb Meter hoch sollten die Gauben werden, sowie einen Abstand von
mindestens einem Meter aufweisen. Ein eigenes Schleppgaubenkonzept von
Gemeinderat Peter Neuner und "Keine Vorgaben hinsichtlich Anzahl, Größe und
Aussehen" machten ebenfalls die Runde. Schließlich entschieden sich elf der
zwölf Gemeinderatsmitglieder für den Vorschlag des Architekten. Bürgermeister
Alfred Ostermeier gefielen als Farben für die Dachziegel Rot und Grau, wobei er
Abstufungen bis Braunrot und Anthrazit einschloss, und sechs weitere
Gremiumsmitglieder gaben dafür grünes Licht. Sechs Bürgervertreter wollten keine
Farbvorgabe.
Ob es an der Kreisstraße nach Schelldorf eine Linksabbiegespur ins Baugebiet
"Ziegelstadelweg" geben werde oder nicht, hänge vom Ergebnis einer kürzlich vom
Landratsamt durchgeführten Fahrzeugzählung und Geschwindigkeitsmessung ab,
berichtete der Bürgermeister.
Über seinen Rechtsanwalt forderte ein Landwirt die Aufhebung der eingezeichneten
Baugrenze auf seinem Schafstallgrundstück. "Dem Wunsch können wir entsprechen,
da bei künftigen baulichen Veränderungen auf diesem Grundstück die rechtlichen
Vorgaben laut Baugesetzbuch und der bayerischen Bauordnung, die Kriterien des
örtlichen Bebauungsplans sowie die vom Landratsamt auferlegten
Immissionsschutzbestimmungen die Umsetzung der Vorhaben regeln", machte
Ostermeier aufmerksam. Alle Gemeinderatsmitglieder waren einverstanden. Auf
mehrheitliche Ablehnung stieß dagegen das zweite Ansinnen des Tierhalters, von
der Gemeinde einen fünf Meter breiten Grundstücksstreifen im Anschluss an sein
Schafstallgrundstück im Osten und Norden käuflich zu erwerben. Er wolle ihn mit
Sträuchern bepflanzen und so eine Pufferzone zum neuen Baugebiet schaffen, war
seine Vorstellung. Bürgermeister Ostermeier legte klar: "Bei einem Verkauf
verringert sich der vom Landratsamt festgesetzte Immissionsabstand von 35 Metern
zur nächstliegenden Wohnbebauung um fünf Meter." Das sei für die späteren
Anlieger mit Blick auf die Tierhaltung ein Nachteil. Außerdem gebe es keine
Sanktionsmöglichkeiten, wenn der Grundstücksstreifen doch nicht bepflanzt und
lediglich als zusätzliche Auslauffläche für die Haustiere genutzt werde. Man
solle, so die Verlautbarung der Bürgervertreter, es den künftigen Nachbarn des
Schafstalles überlassen, ob sie dem Landwirt ihrerseits Teile ihrer
Baugrundstücke als Pufferzone überließen und so freiwillig auf fünf Meter
Immissionsschutzabstand verzichteten, ob sie auf eigenem Grund an der Grenze zum
Schafstall selbst Sträucher als Sichtschutz pflanzen möchten oder ob ihnen der
freie Ausblick zum Schafstall lieber sei.
Leider kann sich ein anderer Landwirt bisher noch nicht damit anfreunden, dass
über seine Wiese außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans
"Ziegelstadelweg" einmal ein Fußweg als Anbindung des neuen Baugebietes an das
alte Dorf verlaufen wird. Nach Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit stellte
Bürgermeister Ostermeier fest, dass sich sonst keine andere Möglichkeit
anbietet. Er setzt deshalb auf Einsicht und Kooperationsbereitschaft des Bauern.
Einhellig befürwortete der Gemeinderat die Übertragung der Befugnis zur
Durchführung des Umlegungsverfahrens, bei dem die heutigen Acker- und
Wiesenflächen auf der Grundlage des Bebauungsplans in Bauparzellen, öffentliche
Straßen, Gehwege und Grünflächen aufgeteilt werden, auf das Vermessungsamt
Eichstätt. "Zur Beschleunigung des Umlegungsverfahrens rate ich zum Abschluss
eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde und den
Grundstückseigentümern", machte der Gemeindechef deutlich. Bestandteile des
Vertrages, der rechtlich unanfechtbar sei, seien der Flächenbeitrag, den die
Eigentümer bei der Umlegung leisten, der Verteilungsmodus nach der Fläche sowie
der Quadratmeterpreis bei Mehr- und Minderzuteilung. Voraussetzung für den
Abschluss des Vertrages sei, so der Bürgermeister, dass alle
Grundstückseigentümer einwilligten. Deshalb werde am Donnerstag, 24. November,
eine Versammlung mit den betroffenen Grundstücksbesitzer einberufen. Der Chef
des Vermessungsamtes Eichstätt werde dann alle Vertragsdetails erläutern.
Die betagten, zum Teil nicht mehr funktionstüchtigen Dämmerungsschalter der
Straßenbeleuchtung werden durch elektrische Fernsteuerung ersetzt.
Zur Zeit stellt N-ERGIE aus Sicherheitsgründen eine Verbindung von der
Trafostation an der Östlichen Ring- bzw. Römerstraße zur Trafostation an der
Reigl- bzw. Schelldorfer Straße her; die 20 KV-Freileitung an der Östlichen
Ringstraße wird erdverkabelt. Die Gehwege werden wieder hergestellt.
Erleichterung bei der katholischen Kirchenstiftung Böhmfeld und bei der
Gemeinde: Die Anschuldigung der Regierung von Oberbayern aus dem Jahre 2003, die
Kirchenstiftung habe sich beim Anbau am Pfarrheim für die dritte Gruppe des
katholischen Kindergartens Sankt Marien einen Vergabeverstoß geleistet, hat sich
in Wohlgefallen aufgelöst. Im Widerspruchsbescheid nahm die Regierung nunmehr
die Kürzung des Zuschusses zurück. 7.360 Euro fließen in die Gemeindekasse.
Eine isolierte Befreiung von den örtlichen Baurichtlinien für die Errichtung
eines Geräteschuppens mit Pultdach auf Flur Nummer 531/27 erteilte der
Gemeinderat Cornelia Fischl, Sommerwiesen 4.
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