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Zeitungsartikel zur Veranstaltung

"Patientenverfügung -
was ist das?"

 
  Böhmfeld ( 09.05.03; W. Koston) Fast jeder Erwachsene hat schon einmal Lotto gespielt, obwohl ein Gewinn selten vorkommt. Nur wenige Erwachsene haben Vorsorge mit einer Patientenverfügung getroffen, obwohl der Tod sicher ist. Mit dieser drastischen Gegenüberstellung versuchte Dr. Schmidramsl den Zuhörern im vollen Saal in Böhmfeld klarzumachen, dass es wichtig sei, sich frühzeitig mit dem Sterbeprozess zu beschäftigen. Die Patientenverfügung ist kein Testament, sondern eine Art „Letzter Wille“, wie sich der alte Mensch den Sterbeprozess vorstellt. In seinen Ausführungen beschäftigte sich der Mediziner ausführlich mit den Fragen: Wofür ist die Patientenverfügung gut und wie muss sie ausgefüllt werden; wer entscheidet über medizinische Behandlungen; und muss sich der Arzt an die Patientenverfügung halten?

Anschließend erläuterte der Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Thomas Obermeier die rechtliche Seite. Die Patientenverfügung ist gesetzlich nicht geregelt. Daher wird empfohlen, dass der Betroffene die Patientenverfügung handschriftlich, möglichst im Beisein eines Arztes und eines Angehörigen, zum Zeitpunkt seiner vollen Geschäftstüchtigkeit erstellt. In der Brieftasche sollte ein Hinweis auf die Existenz einer Patientenverfügung zu finden sein.

Wichtige Informationen zur Patientenverfügung bietet die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ des Bayr. Justizministeriums, die auch aus dem Internet www.justiz.bayern.de herunterladbar ist.

Nach der Diskussion mit den Zuhörern wies der Veranstalter, CSU-Vorsitzender Wolfgang Koston noch auf die bevorstehende Berlin-Reise für junge Bürger im Alter von 18 bis 25 Jahre hin, die vom 12. bis 14. September stattfinden wird. Eine entsprechende Ankündigung mit Programmvorschau wird demnächst veröffentlicht und Anmeldungen werden angenommen.
 

 
 

Weitere Informationen zur Patientenverfügung:

 
 
  • Einladung zur Böhmfelder Info-Veranstaltung vom 09.05.03

 

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Stand: 13. Mai 2003